Arbeitsmedizinische Betreuung: Anpassung der Empfehlungstarife
Wie in den vergangenen Jahren wurden über Wunsch der Ärztekammer für Steiermark Verhandlungen betreffend die Anpassung der Empfehlungstarife für Arbeitsmediziner geführt.
Von der Ärztekammer wurden vor allem die gestiegenen Anforderungen in der Betreuung, insbesondere wegen Covid-19 (Testen, Risikopersonen, Impfen) sowie der fehlende Nachwuchs an entsprechend ausgebildeten ArbeitsmedizinerInnen und vor allem auch der hohe Unterschied zu den österreichischen Empfehlungstarifen (alle Bundesländer außer der Steiermark) ins Treffen geführt.
Ergebnisse ab 1.2.2021
Für das Begehungsmodell gilt ein Betrag von € 156,46 je Stunde, alternativ kann das Angebot der AUVA in Anspruch genommen werden. Für jene Betriebe, wo je Arbeitsstätte das Begehungsmodell gilt, jedoch insgesamt mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt sind (keine AUVA-Alternative), ist der Stundenhonorarsatz für die erste Stufe des Präventionszeitenmodells maßgeblich.
Das Präventionszeitenmodell wurde im Hinblick auf die Einzelstunden pro Jahr und unter Bedachtnahme von angemessenen Betragsrundungen gestaffelt um 1,6 – 5 Prozent erhöht.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass der Arbeitsmedizinertarif in der Steiermark der niedrigste österreichweit ist und dass dieser in den nächsten Jahren weiter angepasst werden soll.
Die neuen Empfehlungstarife sind aus der Beilage ersichtlich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Empfehlungstarife exkl. Umsatzsteuer ausverhandelt wurden, bitte dies entsprechend im Werkvertrag festhalten.
2021 Empfehlungstarife Arbeitsmediziner