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Verordnung Fahrverbot B 77 - Gaberl Straße

Wir bitten um Rückmeldung bis 20. November 2020! 

Das Land Steiermark hat erneut einen Verordnungsentwurf zur B 77 Gaberl Straße zur Begutachtung ausgeschickt. Es geht um ein Fahrverbot bei winterlichen Fahrverhältnissen gemäß Wetterprognosen der ZAMG für alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen im Zeitraum 1. November bis 15. April.   

Ersteinschätzung: Im Vergleich zum ursprünglichen Verordnungsentwurf zielt der jetzige zwar nur auf "winterliche" Fahrverhältnisse ab, doch ist nicht nur die Fahrzeugklasse Sattel-Kfz, sondern sind nunmehr alle Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen von der temporären Sperre betroffen.

Um große Umwegverkehre ausschließen zu können, die nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch die Umwelt zusätzlich belasten, bitten wir Sie -  wenn Sie vom Fahrverbot betroffen sind - folgende Fragen zu beantworten, damit wir in der Wirtschaftskammer Steiermark  eine entsprechend abgestimmte Stellungnahmen bei der BH Liezen einbringen können: 

  • Nennen Sie Ihre Transportwege (Anfang und Ende), die durch diesen Fahrverbotsentwurf betroffen sind
  • Nennen Sie uns jene Ersatzrouten, die Sie durch die Umfahrung nehmen müssten und geben Sie die Umwegkilometer in eine Richtung an
  • Nennen Sie die ungefähre zusätzlichen Kostenbelastung durch diese Verordnung

Bitte machen Sie auch andere betroffene Unternehmen, insbesondere Zuliefer- und Kundenbetriebe, auf dieses Schreiben aufmerksam und leiten Sie diesen Text mit Verordnungsentwurf gerne an Betroffene weiter, um auch Ihnen die Chance zur Rückmeldung zu geben. Denn nur so können wir Ihre Interessen vertreten.

Betroffene melden sich bitte bis 20. November 2020 mit der für uns wichtigen Rückmeldung direkt an Mag. Susanne Reitbauer, Rechtsreferentin der Sparte Industrie Steiermark, susanne.reitbauer@wkstmk.at!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit unternehmerischen Grüßen
Ihr Team der Sparte Industrie