Kollektivvertrag für Angestellte der Immobilienverwalter - 1.1.2021
Wir dürfen Sie über die Eckdaten des Abschlusses der Kollektivvertragsverhandlungen für Angestellte der Immobilienverwalter mit Wirksamkeit 1.1.2021 wie folgt informieren:
• Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen per 1.1.2021 wie folgt:
Verwendungsgruppe I: 2,90%
Verwendungsgruppe II: 1,45%
Verwendungsgruppe III: 1,45%
Verwendungsgruppe IV: 1,45%
Verwendungsgruppe V: 1,45%
Die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,45% angehoben. Siehe dazu aber auch die Änderung im rahmenrechtlichen Teil bzw. die neue Gehaltstabelle.
- Verlängerung des Zusatz-Kollektivvertrages
Der Zusatz-Kollektivvertrag wird um ein weiteres Jahr verlängert und um redaktionelle Klarstellungen (etwa Anrechnung unterjähriger Gehaltserhöhungen) ergänzt.
- Rahmenrechtliche Änderungen ab 1.1.2021
Einführung einer Lehrlingstabelle II für MaturantInnen (bei Beginn der Lehre) um 25% über den Werten der allgemeinen Lehrlingstabelle des KV. Diese erhöhte Lehrlingstabelle II gilt für Lehrverhältnisse, die ab 1.1.2021 neu begründet werden.
Pflichtpraktikanten erhalten für die Dauer ihres Pflichtpraktikums eine Ausbildungsvergütung wie folgt:
SchülerInnen: 700.- Euro/Monat
StudentInnen: 1000.- Euro/Monat
Drei Tage Sonderurlaub pro Jahr für begünstigte Behinderte
Hier finden Sie den Text des Zusatz-KV inklusive Gehaltstabelle.
Hier finden Sie die Berechnung der Gehaltstabelle.
Wir werden in den nächsten Tagen auch wieder eine konsolidierte Fassung des Kollektivvertrages zur Verfügung stellen. Vorübergehend ist die konsolidierte Version (gültig bis 31.12.2020) hier zu finden.
- Muster Arbeitsvertrag
Wir freuen uns, Ihnen als neues Service ein Muster für einen Arbeitsvertrag für Angestellte der Immobilienverwalter anbieten zu können.