Neue mietrechtliche Kategoriebeträge ab 1. Februar 2018
Nach der nunmehr erfolgten Verlautbarung der endgültigen Indexzahl des VPI 2000 für den Monat Oktober 2017 (= 139,0) steht fest, dass am 1. Februar 2018 eine Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeträge gemäß § 15a MRG (und damit auch der Beträge für die „Mindestmietzinse“ nach § 45 MRG) stattfinden wird.
Kategorie | Kategoriebetrag alt (in EUR) (1.4.2014 bis 31.1.2018) | Kategoriebetrag neu (in EUR) (ab 1.2.2018) |
A | 3,43 | 3,60 |
B | 2,57 | 2,70 |
C und D brauchbar | 1,71 | 1,80 |
D unbrauchbar | 0,86 | 0,90 |
Verwaltungskostenpauschale
Aufgrund des Indexsprungs für die Kategoriebeträge erhöht sich am 1. Februar 2018 auch das mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale auf EUR 3,60 je m² Nutzfläche und Jahr (§ 22 MRG). Für das Jahr 2018 ergibt sich daher ein Mischsatz in der Höhe von EUR 3,59 je m² Nutzfläche und Jahr.
Die Kundmachung der Kategoriebeträge durch das Justizministerium ist am 15.1.2018 im Bundesgesetzblatt erfolgt.
Mitglieder des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder können hier die Fachinformation von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer im Detail nachlesen.