Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Verschärfung der Kriterien bei Neuvergabe von privaten Immobilienkrediten

Ab 1. August 2022 müssen Banken bei der Neuvergabe von privaten Immobilienkrediten deutlich verschärfte Vorgaben umsetzen.

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11.03.2023

Ab 1. August 2022 wird zur Pflicht, was bisher nur Empfehlungen waren: Bei der Neuvergabe von privaten Immobilienkrediten müssen Banken stark verschärfte Kriterien beachten. Davon sind die Laufzeit und die Beleihungs- ebenso wie die Schuldenquote der Kredite betroffen.

Bei historisch niedrigen Zinsen haben Banken gerne Geld in Immobilienkredite gesteckt. Die dafür vorgesehenen Kriterien für die Vergabe von privaten Wohnbaukrediten, die von Banken beachtet werden mussten, hatten bisher jedoch nur einen empfehlenden Charakter. Nun gelten für Neukredite in der privaten Immobilienfinanzierung ab 1. August 2022 jedoch verpflichtende Vorgaben. Grund für diese Verschärfung ist eine Vorgabe des bei der EZB ansässigen Europäischen Rats für Systemrisiken. Dieser hatte bereits des Öfteren die teils laxe Vergabepraxis österreichischer Banken bei der privaten Immobilienkreditvergabe beanstandet.

Die Befürchtung,  der Immobilienmarkt in Österreich könnte weiter überhitzen und in absehbarer Zeit ein systemisches Risiko darstellen, wird auch von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) geteilt. Nach Angaben der OeNB haben sich seit 2010 die österreichischen Immobilienpreise um 199 Prozent erhöht. Außerdem liege laut Nationalbank auch eine massive Überbewertung der Immobilien vor. Dies habe zu einer Kredit-Preis-Spirale geführt. Das Kreditwachstum im Privatbereich war auch im dritten Quartal 2021 weiter dynamisch, daher wurden vom, bei der OeNB angesiedelten, Finanzmarktstabilitätsgremium nun konkrete Vorgabe ausgearbeitet, die für Banken bei der Neuvergabe von Wohnbaukrediten verpflichtend sind.

Die Eckpunkte : 

  • maximale Beleihungsquote von 90%, wobei den Kreditinstituten ein Ausnahmekontingent von 20% zugestanden wird
  • Schuldendienstquote von maximal 40% (Ausnahmekontingent: 10%)
  • Laufzeit von maximal 35 Jahren (Ausnahmekontingent 5%)
  • insgesamt mögliche Überschreitung der Obergrenze bei einem Kreditinstitut bei maximal 20% aller Kredite
  • Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von € 50.000 sind von diesen Vorgaben ausgenommen, um insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger zu erleichtern

Diese Maßnahmen sollen für die Dauer von drei Jahren, das heißt, bis 31. Juli 2025 befristet sein, beginnend mit 1. August 2022. Mit diesen Vorgaben will man eine Entspannung am Immobilienmarkt erreichen, auf der einen Seite mit einer künstlichen Verknappung der Nachfrage, da die Bewilligung für private Immobilienkredite künftig länger dauert. Und andererseits werden künftig wohl auch weniger Kredite vergeben werden, da dem Spielraum für die Banken enge Grenzen gesteckt werden und potenzielle Kreditnehmer die Vorgaben nicht mehr in der Anzahl wie bisher erfüllen können.

Wir bieten in diesem Zusammenhang am 18. Juli 2022 ein Webinar zu diesem Thema an. Nähere Infos dazu in Kürze hier

Gesetzliche Grundlagen: