Nachlese zum Seminar "Geldwäschebestimmungen aus Sicht des Immobilienmaklers"
In Umsetzung europarechtlicher Vorschriften verpflichtet die Gewerbeordnung 1994 bestimmte Gewerbetreibende, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Geldwäschenovelle) zu ergreifen.
Unter diese Verpflichtung fällt auch die Berufsgruppe der Immobilienmakler und diese sind verpflichtet, Ihre Geschäftstätigkeit dahingehend zu überprüfen und zu bewerten, ob Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen (Risikoerhebung). Diese Prüfung und Bewertung richtet sich nach bestimmten, vom Gesetz vorgegebenen Risikofaktoren. Sie ist aufzuzeichnen, sollte aktuell gehalten werden, kann von der Behörde überprüft werden und muss dieser auf Anfrage auch zur Verfügung gestellt werden.
Es wurden Themen wie die Europäischen Rechtsgrundlagen und die Nationale Umsetzung erläutert. Im Detail wurde darauf eingegangen, wie die Risikobewertung erhoben wird und was unter Sorgfaltspflicht zu verstehen ist.
Seminarunterlagen
- Präsentation von Dr. Weinrauch (PDF)
- Risikoerhebungsbogen für Immobilienmakler (XLSX)
- Ausfüllhilfe Risikoerhebungsbogen (PDF)
- PEP-Information und Selbsterklärung des Kunden/des wirtschaftlichen Eigentümers (PDF)
- Praxisfragen zu den Geldwäschebestimmungen (BMDW) (PDF)
- Praxisfragen zu den Geldwäschebestimmungen (WKÖ) (PDF)
- WKO Online-Ratgeber: Geldwäschebekämpfung