SVS - „Sichere Kommunikation“
Die SVS hat im 1. Oktober 2015 ihre Vorgehensweise geändert und erteilt BilanzbuchhalterInnen, BuchhalterInnen und UnternehmensberaterInnen Auskünfte über Klienten per Telefon und Mail nur gegen Vorlage einer Einverständniserklärung und Nennung des Kennwortes.
Vorgehensweise:
Um Auskünfte über Klienten einholen zu können, muss dieses Formular ausgefüllt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Daten nur an von Versicherten berechtigte Personen weitergegeben werden.
Die Einverständniserklärung kann mit einer Kopie des amtlichen Lichtbildausweises entweder per Mail an die jeweilige SVS-Landesstelle der vertretenen Personen oder an folgende Adresse gesendet werden:
Sozialversicherung der Selbständigen
Postfach 10
1051 Wien
Zur Prüfung der Identität sind weiters die E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ein Kennwort bekannt zu geben.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das Versicherungsservice der SVS unter 050 808 808 oder vs@svs.at. Weitere Kontaktdaten finden Sie unter svs.at/kontakt.