Jetzt noch bis zu 500 Euro Werbeförderung sichern!
Beantragen sie noch schnell ihre diesjährige Werbeförderung. Förderbar ist dabei die Wortbildmarke "Ihr Versicherungsmakler - Die beste Versicherung" in Ihrem werblichen Auftritt. Kosten für folgende Werbemaßnahmen können dabei unter anderem unterstützt werden: Auto- und Auslagenbeklebungen, Corporate-Publishing, Dressen-Sponsoring, Kino-Werbung, Kunden-Mailings, Webauftritte, Transparente, Werbetafeln, Plakate, Werbemittel sowie Adam Riese-Austeller und –Taschenrechner. Im Mittelpunkt der Werbung muss stets die Wortbildmarke stehen, die im Downloadbereich auf unserer Website www.versicherungsmakler-stmk.at in verschiedenen Formaten zur Verfügung steht. Nicht förderbar sind die vom Medientransparenzgesetz erfassten Maßnahmen wie Inserate und PR-Artikel in periodischen Printmedien, TV- und Hörfunkspots sowie Inserate in periodischen elektronischen Medien.
Damit Ihre werbliche Maßnahme berücksichtigt werden kann, melden Sie sich bitte ehest möglich mit einem formlosen Förderantrag unter versicherung.makler@wkstmk.at für die Werbeförderung 2022 an. Die Werbemaßnahme muss vom Mitgliedsbetrieb vorfinanziert werden, wobei der Betrieb 50 Prozent seiner Kosten (jedoch max. 500 Euro) von der Fachgruppe zurückbekommt. Die Rückerstattung erfolgt gegen Vorlage des Duplikats der (Original-)Rechnung, der Einzahlungsbestätigung sowie des Nachweises der durchgeführten Werbemaßnahme (Belegexemplar im Original, Foto, Weblink, etc.).