th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Werbung und Besitzstörung 

Welche zivilrechtlichen Konsequenzen die Nichtbeachtung des Flugblattverzichters mich sich bringen kann?

Das österreichische Zivilrecht schützt den „Besitz“ in besonderer Weise. Danach darf Besitz grundsätzlich nicht gestört werden (§ 339 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, ABGB). Der Flugblattverzichter bringt eindeutig zum Ausdruck, dass keine unadressierte Werbung zugestellt werden darf. Jede Person ist verpflichtet, den Flugblattverzichter, der an Haustüren und/oder Briefkästen angebracht ist, auf jeden Fall zu beachten.

Bei Zuwiderhandeln hat der Gestörte das Recht, die Untersagung des Eingriffs durch eine Besitzstörungsklage zivilrechtlich beim zuständigen Gericht geltend zu machen. In der Regel ist das Bezirksgericht örtlich zuständig, in dem eine mögliche beklagte Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand (Wohn- oder Unternehmenssitz) hat.

Tipp!

In den u.a. Links finden Sie einen praxisbezogenen Überblick zum Thema Besitzstörung samt übersichtlichen FAQs.

Stand: