Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe
Arbeitsrechtliche Bestimmungen im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW – Taxi
Kollektivverträge sowie Trinkgeldpauschale für das Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen Steiermark
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17.01.2024
Bundeskollektivvertrag für Arbeiter:innen im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW
Gültig ab 1. Jänner 2024
Information zum KV-Abschluss für Arbeiter/innen der Taxi- und Mietwagenbranche 2024
Gültig ab 1. Jänner 2024
Information zum KV-Abschluss für Angestellte 2024
Die monatlichen Mindestgehälter der Gehaltstafel werden ab 1.1.2024 linear um 9 Prozent erhöht.
Bundes-Kollektivvertrag für Angestellte, gültig ab 1.1.2024
Gültig ab 1. Jänner 2024
Steirischer Landeskollektivvertrag Taxi- und Mietwagengewerbe mit PKW
Gültig ab 1. Jänner 2015
Tagesgelder: Den Lenker:innen sind bei einer Abwesenheit von zumindest 3 Stunden vom Dienstort für jede Stunde Tagesgelder in Höhe von 1,40 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen (max. 12 Stunden pro Tag = 16,80 Euro/Tag).