Lächelnde Frau aus Taxi blickend
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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Arbeitsrechtliche Bestimmungen im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW – Taxi

Kollektivverträge sowie Trinkgeldpauschale für das Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen Steiermark

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17.01.2024

Bundeskollektivvertrag für Arbeiter:innen im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW

Gültig ab 1. Jänner 2024

Information zum KV-Abschluss für Arbeiter/innen der Taxi- und Mietwagenbranche 2024

Gültig ab 1. Jänner 2024

Information zum KV-Abschluss für Angestellte 2024

Die monatlichen Mindestgehälter der Gehaltstafel werden ab 1.1.2024 linear um 9 Prozent erhöht.

Bundes-Kollektivvertrag für Angestellte, gültig ab 1.1.2024

Gültig ab 1. Jänner 2024

Steirischer Landeskollektivvertrag Taxi- und Mietwagengewerbe mit PKW

Gültig ab 1. Jänner 2015
Tagesgelder: Den Lenker:innen sind bei einer Abwesenheit von zumindest 3 Stunden vom Dienstort für jede Stunde Tagesgelder in Höhe von 1,40 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen (max. 12 Stunden pro Tag = 16,80 Euro/Tag).

Trinkgeldpauschale für Lenker im Taxi- und Mietwagengewerbe