Fahrtenbuch wird durch neues Lenkprotokoll abgelöst
Mit 1. Jänner 2018 ist anstelle des bisherigen Fahrtenbuchs zur Aufzeichnung der Lenkerarbeitszeiten das neue Lenkprotokoll zu verwenden.
Weiterhin ausgenommen von der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs sind Fahrzeuge, die mit einem Taxameter ausgerüstet sind. Alle übrigen Taxi- und Mietwagenfahrzeuge müssen ab 1. Jänner ein Lenkprotokoll führen!
Mit dem abgeschlossenen Kollektivvertrag für 2018 konnten wir erreichen, dass das Lenkprotokoll wie das bisherige persönliche Fahrtenbuch in vereinfachter Form geführt werden kann. Wie bisher genügen in diesem Fall die "allgemeinen" Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Tagesarbeitszeit einschließlich der Ruhepausen. Lenkzeiten und Lenkpausen müssen nicht aufgezeichnet werden.
Ein WKO-Infoblatt und die Muster für die Lenkprotokolle (Quelle: Website Sozialministerium/Arbeitsinspektion) finden Sie im Downloadbereich.