Bärtige Person aus Auto blickend, Ausschnitt Hand, die Fahrzeugtüre öffnet
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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Wie werde ich Taxiunternehmer:in?

Informationen zur Selbständigkeit im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW - Taxi

Lesedauer: 1 Minute

Für die selbständige Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit PKW - Taxi müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes nachstehende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Natürliche Personen (Einzelunternehmen) müssen österreichische Staatsbürger, EWR-Staatsangehörige oder langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sein.
  • Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften des Handelsrechts müssen deren zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe oder geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafter EWR-Angehörige sein.
  • Staatsangehörige von Nicht-EWR-Vertragsstaaten dürfen das Gewerbe ausüben, wenn mit dem Heimatstaat des Antragstellers Gegenseitigkeit besteht. Derzeit bestehen mit Österreich keine entsprechenden Gegenseitigkeitsabkommen.
  • Zuverlässigkeit
  • Bestandene Eignungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Befähigungsnachweis)
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Nachweis von Abstellplätzen außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr (in der Standort- oder einer angrenzenden Gemeinde)
  • Sitz oder geschäftliche Niederlassung in Österreich

Fachliche Eignung (Befähigungsnachweis) 

Zur selbständigen Ausübung des Taxigewerbes ist die Ablegung der Eignungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW erforderlich. 

>> Hier kommen Sie zu den Informationen zur Eignungsprüfung und den Kurs- und Prüfungsterminen

Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit 

Taxiunternehmen müssen gemäß Berufszugangsverordnung für den Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr (BZP-VO) über Eigenkapital und unversteuerte Rücklagen verfügen, die sich auf mindestens 7.500 Euro für jedes Fahrzeug belaufen. 

Dieses Eigenkapital ist mit einem standardisierten Formular nachzuweisen, das vom Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder ausgefüllt und bestätigt werden muss und der Gewerbebehörde beim Konzessionsansuchen samt entsprechender Unterlagen vorgelegt werden muss. 

>> Hier kommen Sie zu den Vorlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für Ihren Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder

Ansuchen auf Konzessionserteilung 

Das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW – Taxi ist bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrat Graz) zu beantragen. 

Für die Antragstellung brauchen Sie nachstehende Dokumente/Unterlagen: 

  • Konzessionsansuchen
  • Reisepass
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschließungsgründen
  • Befähigungsnachweis (Eignungsprüfungszeugnis, Praxiszeitennachweis)
  • Gutachten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  • Bestätigung über Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr  

Zusätzlich Unterlagen für juristische Personen: 

  • Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Anmeldung des gewerberechtlichen Geschäftsführers/der gewerberechtlichen Geschäftsführerin zur ÖGK und Dienstgeberkontonummer 

Vorlagen für Konzessionsansuchen und Formulare für die notwendigen Erklärungen finden Sie online auf den Seiten der Gewerbebehörden. 

Detailliertes Infoblatt im Downloadbereich 

Im Downloadbereich finden Sie ein detailliertes Infoblatt zu den Voraussetzungen für eine selbständige Tätigkeit in der Personenbeförderungsbranche mit PKW, zu den Bestimmungen zur Ausübung des Taxigewerbes und den Vorschriften für Taxifahrzeuge und Lenker/innen im Fahrdienst. 

Rückfragen:

WKO Steiermark
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW
Körblergasse 111-113, 8010 Graz
Telefon +43 316 601-613
E-Mail befoerderung.pkw@wkstmk.at

Stand: 13.10.2023