Probefahrt
Formularvorlage für die Bescheinigung über Ziel, Zweck, Beginn und Ende
Für Probefahrten auf Freilandstraßen und für Probefahrten an Sonn- und Feiertagen hat der Besitzer der Bewilligung für den Lenker eine Bescheinigung über das Ziel und den Zweck der Probefahrt auszustellen.
Bei Betrieben, die außerhalb des Ortsgebiets liegen, muss diese Bescheinigung nur für Probefahrten an Sonn- und Feiertagen ausgestellt werden. Diese Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn der Besitzer der Probefahrtbewilligung auch gleichzeitig der Fahrzeuglenker ist.