th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Fahrverbot Ennstal und Salzkammergut

Wir klären Sie über die Lkw-Fahrverbote auf, die zu beachten sind. 

Mit 1. April 2013 tritt auf der Ennstal Straße B 320 zwischen Altenmarkt und Mandling (Radstadt) ein Fahrverbot für LKW über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht in Kraft. Das Fahrverbot gilt für LKW, die vom Ausland in das Ausland fahren, also etwa von Deutschland kommend über die B 320 mit Ziel in Slowenien. Es handelt sich somit um ein internationales Transitfahrverbot für Fahrten vom Ausland in das Ausland, also mit Anfangs- und Endpunkt jeweils im Ausland, ohne in Österreich zu laden oder zu entladen.

B 158

Zeitgleich tritt im Bundesland Salzburg ein LKW-Fahrverbot auf der Wolfgangsee Strasse B 158 zwischen Koppl und Strobl  in den Gemeindegebieten von Hof, Fuschl, St. Gilgen und Strobl in Kraft. Weiters betroffen (als Zubringer zur B 158) sind auch die Thalgauegg Straße bei KM 0,2 in Fahrtrichtung B 158 sowie die B 154 Mondsee Straße bei KM 31,6 in Fahrtrichtung Kreisverkehr. Auch dieses Fahrverbot trifft nur internationale Transitfahrten, also Fahrten, deren Quelle und Ziel außerhalb Österreichs liegt und bei denen keine Be- oder Entladung in Österreich stattfindet.

B 145

Ebenfalls mit 1. April tritt im Bundesland Oberösterreich ein LKW Fahrverbot für LKW mit mehr als 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht auf der Salzkammergutstraße B 145 zwischen St. Agatha und der Landesgrenze sowie auf der Hallstätter Strasse L 547 zwischen Straßenkilometer 8 und 13 (Landesgrenze) in Kraft. Diese Fahrverbote umfassen im Gegensatz zu den Fahrverboten im Bundesland Salzburg nicht nur internationalen Transit sondern auch sog. überregionalen Transit. Ausgenommen von diesen beiden oberösterreichischen Fahrverboten sind Fahrten im Ziel- und Quellverkehr in folgenden Gemeinden: Oberösterreich: Bad Goisern, Bad Ischl, Ebensee, Gosau, Hallstatt, Obertraun, St. Wolfgang, Steinbach a.A., Traunkirchen; Salzburg: Abtenau, Annaberg, St. Gilgen, Strobl, Rußbach, Fuschl, Hof, Ebenau, Faistenau, Hintersee; Steiermark: Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Grundlsee, Pichl-Kainisch, Pürgg-Trautenfels, Tauplitz.


Stand: