Naturlandschaft mit Wiesen und Bäumen in Bewegungsunschärfe, in der Mitte Schwertransporter beladen mit Holzstämmen auf Straße fahrend
© Christian Vorhofer
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Feinstaubfahrverbote in der Steiermark

Wir haben alle Infos zur Ausweitung der Fahrverbote in den steirischen Sanierungsgebieten für Sie.

Lesedauer: 2 Minuten

Novelle LGBl. Nr. 100/2016: Ausweitung der Fahrverbote

Durch die Novelle LGBl. 100/2016 wurden mit 1. Jänner 2018 die bisherigen Fahrverbote für Lkw über 7,5t der Euroklassen 0, I und II in den steirischen Sanierungsgebieten auf alle Lkw (auch unter 7,5t) der Euroklassen 0, I und II ausgeweitet. Die Fahrverbote in Steiermark sind dadurch an die Fahrverbote der Bundesländer Wien und Niederösterreich angepasst worden. Damit verbunden ist, dass nunmehr auch Lkw unter 7,5t, die in einem Sanierungsgebiet in der Steiermark betrieben werden, gemäß der Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung mit einer Plakette zu kennzeichnen sind. Fehlt die Abgasklassenplakette, stellt dies eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro bedroht ist.

Novelle LGBl. Nr. 11/2018: Werkverkehrsausnahme

Mit 1. Februar 2018 läuft die "steirische Werkverkehrsregelung", die eine Ausnahmemöglichkeit für eine Lkw-Flotte im Werkverkehr mit maximal 4 Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von maximal 12 Tonnen der Euroklassen 0, I und II vorsah, aus. Damit gilt die österreichweit einheitliche Ausnahmemöglichkeit gemäß § 14 Abs. 2 IG-L ("Kleinunternehmerregelung"). Diese Ausnahme für den Werkverkehr setzt dabei erst ab der Euroklasse I, II und höher an, ist darüber hinaus von den Voraussetzungen aber deckungsgleich. Konkret müssen daher Unternehmer ihre Lkw der Euroklasse 0 aus ihrer Flotte ausscheiden, um die Werkverkehrsausnahme gemäß § 14 Abs. 2 IG-L für die Sanierungsgebiete in Anspruch nehmen zu können.


Hinweis

Der Antrag auf Ausnahme gemäß der Kleinunternehmerreglung für den Werkverkehr (§ 14 Abs. 2 IG-L) ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen. Liegen die Voraussetzungen vor, bestätigt die Behörde dies mittels eines Feststellungsbescheides. Diese Ausnahme gilt dann österreichweit. Zudem wird im neuen Leitfaden zur Steiermärkischen Luftreinhalteverordnung ausdrücklich festgehalten, dass die grundsätzlich für 36 Monate befristete Ausnahmebewilligung gemäß § 14 Abs. 2 IG-L verlängert bzw. neuerlich erteilt werden kann.


Fahrzeuge, für die eine Ausnahmebewilligung für den Werkverkehr gemäß § 14 Abs. 2 IG-L erteilt wird, benötigen eine IG-L-Kennzeichnung, die von der Behörde ausgegeben wird (runder IG-L Aufkleber – schwarze Schrift "IG-L" auf kreisrunder, weißer Fläche). 

Ausweitung der Fahrverbote

Ebenfalls mit 1. Februar 2018 werden die Fahrverbote in den steirischen Sanierungsgebieten auch auf selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Spezialkraftwagen der Euroklassen 0, I und II ausgeweitet.

Änderung der Ausnahme für kostenintensive Spezialaufbauten

Betreffend die Ausnahme für kostenintensive Spezialaufbauten wird nunmehr die Definition eines solchen direkt in die Verordnung aufgenommen (siehe § 3 Abs. 2 Z 1 Stmk. LuftreinhalteVO). Mit 1. Juli 2018 gelten damit im Vergleich zum derzeitigen Erlass neue Wertgrenzen.

Ein Spezialaufbau gilt ab 1. Juli 2018 unter folgenden Voraussetzungen als sehr kostenintensiv:

  • wenn bei den Fahrzeugklassen N1 und N2 bis 12 Tonnen der Neuwert des Spezialaufbaus jenen eines neuen gleichwertigen Trägerfahrzeugs überschreitet (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen), oder
  • wenn eine Rechnung vorhanden ist, die vor dem 1. Juli 1998 ausgestellt worden ist, müssen die Kosten für den Spezialaufbau 100.000 Euro (nur Aufbau, exkl. USt., exkl. Montage, exkl. Fahrzeug) übersteigen, oder
  • wenn die Kosten des Spezialaufbaus laut aktuellem Listenpreis 150.000 Euro (nur Aufbau, exkl. USt., exkl. Montage, exkl. Fahrzeug) übersteigen.

Hinweis

Amtliche Bestätigungen bzw. Auskünfte betreffend Fahrzeuge mit kostenintensiven Spezialaufbauten auf Basis der alten Rechtslage verlieren mit 1. Februar 2018 ihre Gültigkeit!



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Stand: 09.09.2022