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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Konzessionsprüfung für das Güterbeförderungsgewerbe in der Steiermark

Für die Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für das Güterbeförderungsgewerbe wurden folgende Termine festgesetzt.

Lesedauer: 1 Minute

27.11.2023

Termine 2024

Infoabend: 16. Jänner 2024 
Fachkurs: 26. Februar bis 15. März 2024 
Schriftliche Prüfung: 10. April 2024
Mündliche Prüfung: 16. bis 18. April 2024

Inhalt

Dieser Kurs dient ausschließlich der Vorbereitung auf die fachspezifischen Gegenstände der Eignungsprüfung. Für den kaufmännisch rechtlichen Prüfungsteil ist der zusätzliche Kurs "Unternehmertraining" empfehlenswert. Das bietet jedoch keine Prüfungseinschränkung, da Sie das Wissen bei der Prüfung sowieso nachweisen müssen.

Schwerpunkte der Ausbildung:

  • Kostenstellenrechnung, Kostendeckungsbeitrag,
  • Indexberechnung, Umsatzsteuerberechnung,
  • Frachtrecht, Schadenersatzrecht,
  • Arbeitnehmerschutz-und Arbeitszeitrecht sowie Kollektivverträge,
  • Beförderungsverträge (CMR), Frachtgeschäfte, Zollrecht,
  • Komb. Verkehr,
  • Unternehmensorganisation, Betriebsführung,
  • EU-Recht, , Berufszugang, Gewerberecht,
  • Güterbeförderungssrecht, Tarife, Gesellschaftsrecht,
  • Versicherungsrecht, Steuerrecht,
  • Grenzüberschreitender Verkehr und int. Rechtsvorschriften,
  • Techn. Normen und techn. Betrieb,
  • Straßenverkehrssicherheit, Verkehrsgeografie, Telematik.
Zum Infoblatt


Anmeldung

Wifi-Kursanmeldung
T 0316/602
www.stmk.wifi.at

Anmeldungen zur Prüfung

Anmeldungen zur Prüfung sind spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 - Wirtschaft und Tourismus, Referat Wirtschaft und Innovation, 8020 Graz, Nikolaiplatz  3, einzubringen.

Zum Anmeldeformular


Den Anmeldungen zu den Prüfungen sind anzuschließen:

  • Allfällige Anträge auf Ausstellung von Bescheinigungen gemäß §14 BZP-VO samt den hierfür erforderlichen Unterlagen oder bereits ausgestellte derartige Bescheinigungen
  • Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens

Kaufmännische Vorbereitung

Anrechnung kaufmännische Befähigung

Die kaufmännische Befähigung wird nur angerechnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • HAK-Abschluss
  • HTL-Abschluss
  • BWL-Studium
  • Abschluss Diplomstudium Handelswissenschaft - Bachelor/Master
  • Unternehmertraining

Damit entfällt ein Teil der schriftlichen Prüfung.  

Sollt keiner dieser Voraussetzungen gegeben sein, empfehlen wir vor Besuch des fachlichen Vorbereitungskurses das Unternehmertraining zu besuchen. 

Die Kurstermine sind im Wifi-Kursbuch oder unter www.stmk.wifi.at ersichtlich.