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Tätigkeitsbereiche Bodenleger

Informationen der Innung der Bauhilfsgewerbe

 

Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr. 194/94
 
 
Tätigkeitsbereiche
des Handwerkes der
 
BODENLEGER
 
 
  1. Herstellen und Legen von Estrichen als Unterböden für Beläge, als Nutzböden und Verbundböden unter Verwendung von Bindemitteln, insbesondere von Zement, Anhydrit, Gips, Magnesit und Kunstharz, jeweils unter Berücksichtigung der einschlägigen NORMEN; Herstellen von Estrichen in Verbindung mit Heizungssystemen;
     
  2. Herstellen und Legen von Industrieböden, insbesondere von Hartstoffestrichen, Magnesiaestrichen, bitumengebundenen und kunstharzgebundenen Estrichen;
     
  3. Herstellen und Verlegen von Fertigteilestrichplatten;
     
  4. Auftragen und Verlegen von Sperrestrichen und Dämmschichten; 
     
  5. Auftragen von Kunstharzschichten, auch als Versiegelung; 
     
  6. Fertigung von Unterkonstruktionen; 
     
  7. Verlegen, Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden sowie Verlegen von Fertigelementen; 
     
  8. Oberflächenbehandlung von Fußböden; 
     
  9. Verlegen von Plattenbelägen und Bahnenbelägen, insbesondere aus Kunststoffen und Textilien; 
     
  10.   Herstellen und Anbringen von Sockeln und Profilen aller Art in Verbindung mit Legen von Estrichen und Verlegen von Belägen;
     
  11.   Verlegen von leitfähigen Belägen; 
     
  12.   Entfernen von Altböden und deren umweltgerechte Entsorgung.

 

Stand: