Selbständigkeit im Bodenlegergewerbe
Informationen für Bodenleger
Selbständige Tätigkeit als Bodenleger/in
Der Bodenleger ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Handwerks des Bodenlegers zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Bodenleger-Meisterprüfungsordnung
- Rechtslage ab 1.9.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe über die Meisterprüfung für das Handwerk der Bodenleger (Bodenleger-Meisterprüfungsordnung), gültig ab 1.9.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe, mit der die Bodenleger-Meisterprüfungsordnung geändert wird, gültig ab 16.11.2022
- Konsolidierte Fassung der Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Bodenleger, gültig ab 16.11.2022
- Rechtslage bis 31.8.2022
- Konsolidierte Fassung:
Hinweis: Im Folgenden finden Sie den konsolidierten Text der Bodenleger-Meisterprüfungsordnung. Dieses Dokument dient lediglich der Information. Es ist rechtlich unverbindlich. Der rechtlich verbindliche Text ergibt sich aus den jeweiligen Kundmachungen. - Stammfassung:
Kundmachung vom 30.01.2004, in Kraft mit 01.02.2004 - Änderungen:
Kundmachung vom 30.03.2007, in Kraft mit 01.04.2007
- Konsolidierte Fassung:
Gütesiegel „Meisterbetrieb“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Der Eintragungsfähige Meistertitel
Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.