Rechtliches für Berufsfotografen
Neue Lehrlingsentschädigungen
Die Bundesinnung hat am 21. November 2019 mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Duck – Journalismus – Papier, nach deren Antrag auf Aufnahme von Kollektivvertragsverhandlungen für eine bundeweite Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen, Verhandlungen über die Festlegung von Lehrlingsentschädigungen für das Gewerbe der Berufsfotografen geführt.
Nach zähem Ringen wurden nachstehende Lehrlingsentschädigungssätze einheitlich für ganz Österreich ausgehandelt:
Die Lehrlingsentschädigungen betragen monatlich:
im 1. Lehrjahr: EUR 428,00
im 2. Lehrjahr: EUR 575,00
im 3. Lehrjahr: EUR 755,00
im 7. Lehrhalbjahr: EUR 945,00
und gelten ab 1. Oktober 2019 rückwirkend einheitlich für ganz Österreich für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Berufsfotografen mit einer Laufzeit von zehn Monaten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Angabe der AGB ist im Rahmen von Online-Geschäften auf der Homepage bzw. bei Online-Shops anzuführen. Speziell für die Anforderungen von Berufsfotografen haben wir ein Informationspaket erstellt, welches die Landesinnung den Mitgliedsbetrieben kostenlos zur Verfügung stellt. -> mehr dazu
Download der AGB für Berufsfotografen
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Kurzüberblick und Zeitplan
Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Geltung. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. -> mehr dazu