Grundgehaltsauszeichnung gemäß AVRAG seit 1.1.2016
Nachdem auf Anfrage das Sozialministerium den Sozialpartnern nunmehr endlich bestätigt hat, dass die Grundgehaltsauszeichnung bei Wochenpauschalgagen (§ 7 Kollektivvertrag Filmschaffende) aufgrund des tatsächlichen Gehalts zu errechnen sind, hat der ÖGB dazu auf Basis der mit dem Fachverband vereinbarten Formel eine Excel-Liste erstellt, in welcher die tatsächlichen § 7-Wochengagen eingetragen werden können (Spalte 5 WP+SZ+UEL) und in Spalte 4 die Grundgage auf Basis der 40-stündigen Normalarbeitszeit errechnet wird. Eine Eingabe eines Betrags unter dem im KV vorgesehenen Gagenansatz ist nicht möglich. Die Excel-Liste finden Sie weiter unten auf dieser Seite bzw. kann auf
http://www.avmedien.at/Downloads/Wochengage_Wochenpauschale.xlsx heruntergeladen werden. Für Fragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung.