Prüfungsordnung für Fusspfleger, Kosmetiker und Masseure
Link zur Seite des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Für jeden Lehrberuf in Österreich gibt es eine Ausbildungsordnung und eine Prüfungsordnung. Diese Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft enthalten:
- das für den Lehrberuf spezifische Berufsprofil (die zur Berufsausübung notwendigen Tätigkeiten),
- das Berufsbild (Ausbildungsinhalte für die einzelnen Lehrjahre) sowie
- die Gegenstände und Prüfungsinhalte der Lehrabschlussprüfung.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Tirol
Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Friseure
Elisabeth Raich, Bsc
T 05 90 90 5-1348
E elisabeth.raich@wktirol.at