Prüfungen und Befähigungsnachweise der Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker
Die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe ist seit der Novelle der Gewerbeordnung 2002 Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ.
- Hafner-Meisterprüfungsordnung
- Platten- und Fliesenleger-Meisterprüfungsordnung
- Keramiker-Meisterprüfungsordnung
Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Der Eintragungsfähige Meistertitel
Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.