Modulare Lehre Metalltechnik
Metalltechnik ist ein Modullehrberuf. Hier finden Sie Informationen zum Aufbau der Ausbildung und den gesetzlichen Grundlagen.
Metalltechnik – Ausbildungsordnung neu
Die Metalltechnik – Ausbildungsordnung wurde per Verordnung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 2018 geändert.
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 154/2017, wird verordnet und die Metalltechnik-Ausbildungsordnung von 2011 (BGBl. II Nr. 148/2011) geändert, folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind nun möglich:

Die gelb markierten Kombinationsmöglichkeiten sind jetzt neu hinzugekommen. Damit wurde auf Wünsche aus der Branche reagiert, um den Nachwuchsfachkräften eine breitere Ausbildungsmöglichkeit zu bieten. Dies soll nicht zuletzt auch die Attraktivität der Metalltechnik-Lehre steigern.