Branchen-News
Verordnung über Medizinprodukte (MDR) auf 26. Mai 2021 verschoben
Verschiebung des Geltungsbeginn der Verordnung über Medizinprodukte (MDR) auf 26. Mai 2021
Der Geltungsbeginn der Verordnung über Medizinprodukte wurde um ein Jahr, d. h. bis zum 26. Mai 2021, verschoben, um den Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen und Wirtschaftsakteure der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie Vorrang geben können.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kam es zu einer Erhöhung der Nachfrage nach bestimmten lebenswichtigen Medizinprodukten. Zur Vermeidung weiterer Schwierigkeiten und Engpässen oder Verzögerungen bei der Verfügbarkeit wichtiger Produkte, die durch begrenzte Kapazitäten der Behörden oder Konformitätsbewertungsstellen infolge der Durchführung der Verordnung über Medizinprodukte verursacht werden, hat die Europäische Kommission die MDR-Verschiebung vorgeschlagen.
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben den Vorschlag zur Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr zugestimmt. Die Verschiebung trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieser Vorschlag hat keinen Einfluss auf den Geltungsbeginn der Verordnung über In-vitro-Diagnostika, die ab dem 26. Mai 2022 gilt.
Aufgehoben: Exportverbot für Schutzausrüstung
Die Anordnung des deutschen Wirtschaftsministeriums über das Verbot des Exports von Schutzausrüstung vom 12.03.2020 wurde am 19.03.2020 aufgehoben.
Die Aufhebung ist unmittelbar gültig: Die Verbringung von Schutzausrüstung von Deutschland nach Österreich und in andere EU-Staaten ist somit wieder uneingeschränkt möglich. Bitte informieren Sie Ihre Lieferanten in Deutschland umgehend über die neue Rechtslage.
Das für Drittstaaten auf EU-Ebene verordnete Ausfuhrverbot gilt weiterhin.
Weitere Informationen finden Sie auf wko.at/aussenwirtschaft/de, die Sie gerne an (potenziell) betroffene Mitgliedsbetriebe weitergeben können.
Lobbying . Presse . Recht . Steuern . . .
→ Medizinproduktehandel
Einführung der EUDAMED um zwei Jahre verschoben
Die Europäische Kommission hat den Start der EUDAMED-Datenbank auf Mai 2022 verlegt . . .
zum Jahresbericht des Medizinproduktehandels
Mit dem Jahresbericht informieren wir über Aktivitäten der Interessenvertretung und präsentieren einen Auszug unserer Arbeit aus dem Bereich Medizinproduktehandel.
News aus Brüssel zur MDR/IVDR
Netzwerken für den Medizinproduktehandel am 01./02. Oktober 2019 in Brüssel
→ Fotofachhandel
Neu in Österreich: Das ePassfoto – Passbilder per Mausklick an Behörden übermitteln
Mit eBild-System entfällt Scan-Vorgang bei Behörde - Berufsfotografen und Fotohandel als Partner - Best Practice für Digitalisierung . . .
zum Jahresbericht des Fotofachhandels
Mit dem Jahresbericht informieren wir über Aktivitäten der Interessenvertretung und zeigen einen Einblick in die Arbeit für den Fotofachhandel.
Branchengespräche des Fotofachhandels in Brüssel
Netzwerken für den Fotofachhandel am 01./02. Oktober 2019 in Brüssel
→ Lithiumbatterien - sichere Handhabung
Merkblatt Lithiumbatterien – sichere Handhabung im Handel
Neue Info-Seite zu Lithiumbatterien - www.lithium-info.at
Veranstaltungen - Nachlese
→ DSGVO im Medizinproduktehandel
mit weiterführenden Service- und Unterstützungsangeboten zur Umsetzung der DSGVO, wie z. B. allgemeinen Informationen, Leitfäden, Musterformularen, FAQs etc.
→ Netzwerken in Brüssel am 01./02. Oktober 2019
Branchenvertreter treffen EU-Abgeordnete und EU-Kommissionäre
Services und Tipps
Online Website-Check
Der kostenlose Online Website-Check ist ein innovatives digitales Serviceprodukt der WKO und ermöglicht eine individuelle Analyse Ihrer Unternehmenswebsite.
Coachingprogramm #HANDELdigital
Das Coachingprogramm #HANDELdigital der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich ist eine Fortsetzung der erfolgreichen Veranstaltungsreihe Handel goes www und möchte Sie und Ihre Mitarbeiter sensibilisieren und informieren, welche Möglichkeiten die Digitalisierung bietet und wie Sie diese effektiv für Ihr Unternehmen nutzen können.
Geldwäschebekämpfung | WKO Online-Ratgeber
Stellen Sie fest, ob Sie mit Ihrer Geschäftstätigkeit bzw. einem Geschäftsfall den Vorschriften der Gewerbeordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen und daher gewisse gesetzlich vorgeschriebene Sorgfalts- und Dokumentationspflichten erfüllen müssen.
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