Medizinproduktehandel-Befähigungsprüfung
Wer muss den Befähigungsnachweis erbringen?
Für ein reglementiertes Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis erbracht werden.
Beim Einzelunternehmen muss dessen Inhaber den Befähigungsnachweis erbringen oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.
Befähigungsprüfung
Die Befähigungsprüfung wird zwei Mal im Jahr von der Meisterprüfungsstelle Wien abgehalten. Jeweils im Frühjahr und im Herbst können Prüfungen abgelegt werden.
Die Befähigungsprüfung besteht aus 3 Modulen (schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung, Unternehmerprüfung)
Prüfungstermine der Meisterprüfungsstelle in Wien
Vorbereitungskurse und Prüfungsunterlagen
beim WIFI Wien, T 01 467 77-0
bei AUSTROMED, T 01 877 70 12
Meisterprüfungsstellen der Landeskammern
Bei Fragen zu einzelnen Befähigungsprüfungen wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner in der jeweiligen Landeskammer.
Medizinprodukteverordnung: VO über die Zugangsvoraussetzungen
Medizinproduktehandel-Befähigungsprüfungsordnung
VO der WKÖ über die Befähigungsprüfung für das auf den Handel mit Medizinprodukten eingeschränkte reglementierte Gewerbe der Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten (Medizinproduktehandel-Befähigungsprüfungsordnung)