Befreiung von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen
Informationen für den Markt-, Straßen- und Wanderhandel
Marktfahrer, die nicht zu hohe Gewinne oder Umsätze erzielen, können sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen befreien lassen. Die Befreiung muss aktiv beantragt werden (Formular).