Arbeitsgruppe Baurestmassen Oktober 2018
Die Arbeitsgruppe Baurestmassen traf sich am 9. Oktober 2018 wieder zu einem interessanten Erfahrungsaustausch im WIFI Innsbruck.
Frau Mag. Johanna Pirchmoser-Dejori, Abteilung Umweltschutz, Land Tirol erläuterte das Informationsschreiben zur Selbstüberprüfungspflicht mobiler Anlagen nach § 52 Abs. 7 AWG 2002. Die Gesetzesänderung auf der diese Selbstüberprüfungspflicht stammt ist aus 2013. Nun werden die ersten Betriebe aufgefordert, ihre Berichte vorzulegen. Frau Pirchmoser-Dejori erläutert, was die Anlagenbehörde verlangt und wer als befugte Fachperson die Überprüfung durchführen kann.
Anschließend referiert DI Rudolf Neurauter über die Entsorgung von Dämmabfällen und geht auf das Thema HP 14-Kriterium und Abfall ein.
In den Anlagen zum Rückblick finden Sie die Präsentationen der Referenten und den Leitfaden des Bundesministeriums zu HP 14.
Außerdem wurde der Leitfaden der AG Bau „Anforderungen der Verwertung von Aushubmaterial nach BAWP 2017“ überarbeitet und ist in der 2. Auflage auf unserer Homepage www.wko.at/tirol/baurestmassen verfügbar.
Wirtschaftskammer Tirol
Sparte Industrie
Dr. Désirée Stofner
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