Jugendmedienschutz
Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste wurden ab 2021 neue Vorgaben für österreichische Fernsehveranstalter und Anbieter von Video-Abrufdiensten eingeführt, die einen höheren Schutz von Minderjährigen vor audiovisuellen Inhalten, die ihre körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können, gewährleisten sollen. Die Umsetzung dieser Vorgaben soll im Wege der Selbstkontrolle erfolgen.
Zu diesem Zweck wurde der „Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen“ gegründet (ZVR-Zahl 1686796152). Mitglieder des Vereins sind der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen in der Wirtschaftskammer Österreich, der Österreichische Rundfunk sowie der Verband Österreichischer Privatsender. Die Vereinsmitglieder sowie die von ihnen vertretenen, in Österreich zugelassenen Fernsehveranstalter und Video-Abrufdienste bekennen sich damit klar zum Schutz Minderjähriger im Rahmen ihrer Angebote.
Das wichtigste Ziel des Vereins ist daher der Schutz von Minderjährigen vor audiovisuellen Inhalten, die ihre körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können. Dies erfolgt insbesondere durch die Vorgabe von österreichweit einheitlichen, verbindlichen Jugendmedienschutzvorgaben, die in gemeinsamen Verhaltensrichtlinien detailliert festgehalten sind.