Kollektivvertrag
Kollektivverträge sind in der Regel Vereinbarungen zwischen der Gewerkschaft und der Wirtschaftskammer, die neben dem Gesetz und innerbetrieblichen Regelungen (Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag) bestehen.
Der Inhalt ist zum Teil eine arbeits- und sozialrechtliche Mindestabsicherungen, zum Teil eine Besserstellungen gegenüber den gesetzlichen Ansprüchen.
Im Bereich der Mitgliedsbetriebe des FV der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen existiert nicht für jede Berufsgruppe ein Kollektivvertrag. Aufgrund des Geltungsbereiches der Kollektivverträge ist daher genau zu prüfen, ob ein Kollektivvertrag anzuwenden ist oder ob eine Kollektivvertragsfreiheit vorliegt. Im Zweifel wenden Sie sich bitte zur Abklärung an Ihre Fachvertretung oder den Fachverband in der Wirtschaftskammer.
- Kollektivvertrag für alternative Telekommunikationsunternehmen
- Kollektivvertrag für Call-Shop Betreiber
Kollektivvertrag für Privatfernsehen
Für Privatfernsehbetreiber wird derzeit zwischen der Gewerkschaft und dem Fachverband Telekom/Rundfunk ein Kollektivvertrag verhandelt.