Ausbildung zum Versicherungsmakler
Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit gemäß §94 Z 76 der Gewerbeordnung und an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden.
Über Befähigungsvoraussetzungen, Zugangsverordnung und Prüfungsstoffverordnung sowie Details/Termine zu den Prüfungen informiert Sie gerne die jeweilige Landesorganisation. Zudem werden in den Bundesländern entsprechende Kurse angeboten, die eine ideale Wissensbasis für die Ablegung der "Befähigungsprüfung Versicherungsmakler/innen" vermitteln. Detailliertere Informationen dazu sowie konkrete Kurstermine erhalten sie ebenfalls von Ihrer jeweiligen Landesorganisation.
Voraussetzungen zur Ausübung für die reglementierten Gewerbe Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sind in der Zugangsverordnung für den Beruf Versicherungsvermittler geregelt.
Den Prüfungsstoff für die Befähigungsprüfung für das Gewerbe des Versicherungsmaklers und Berater in Versicherungsangelegenheiten finden Sie in der so genannten Prüfungsstoffverordnung zur Befähigung für das Gewerbe der Versicherungsmakler.
Zudem ist für die Ausübung des Gewerbes der Abschluss einer einschlägigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich. Hierfür gibt es mehrere Anbieter. Einen Anbieterüberblick finden Sie im Artikel "Umfrage zur obligatorischen Haftpflichtversicherung" in der "Ausgabe 1/2020 "Der Versicherungsmakler".
Der Fachverband hat beispielsweise folgende Rahmenverträge für Versicherungsmakler abgeschlossen.