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Kollektivverträge Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie

ArbeiterInnen und Angestellte

Achtung:
Informationen zur Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern & Angestellten finden Sie hier.

Kollektivvertragsabschluss ab 1.5.2023

Der Lohn- und Gehaltsabschluss im Detail: 

1. Die Mindestlöhne und -gehälter steigen ab 1.5.2023 im Bundesdurchschnitt um 9,3 %. Die Anhebung in den einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen erfolgt in Fixbeträgen. Die Lohn- und Gehaltstabellen werden zeitgerecht veröffentlicht.

2. Der Mindestlohn/das Mindestgehalt für ungelernte Mitarbeiter beträgt im Hotel- und Gastgewerbe ab 1.5.2023 1.800 Euro.

3. Die Lehrlingseinkommen steigen durchschnittlich um 13.63 % und betragen ab 1.5.2023:

  • 1. Lehrjahr: 925 Euro
  • 2. Lehrjahr: 1.035 Euro
  • 3. Lehrjahr: 1.215 Euro
  • 4. Lehrjahr: 1.305 Euro

4. Die Zulagen steigen durchschnittlich um 8,9 % und betragen ab 1.5.2023

  • Nachtarbeitszuschlag: 26 Euro 
  • Fremdsprachenzulage: 35 Euro
  • Fehlgeldentschädigung: 36 Euro

5. In der Stufe 4 kommt es zu einer Vereinheitlichung der BG 4 (Angestellte) mit der LG 4 (Arbeiter) auf einer Höhe von 1.860 Euro.

6. Keine verpflichtende Teuerungsprämie

Zur Aussendung


Kollektivvertragsabschluss ab 1.5.2022

Mit den Gewerkschaften vida und GPA wurde ein adaptierter Lohn- und Gehaltsabschluss ab 1.5.2022 vereinbart.  

  • Es erfolgt eine Anhebung in Fixbeträgen für jede Lohn-/Beschäftigungsgruppe. Im Bundesdurchschnitt bedeutet dies eine Erhöhung um 3,7 % bei Arbeiter:innen und Angestellten.  
  • Die Lehrlingseinkommen werden ebenfalls um Fixbeträge anhoben, im Durchschnitt über alle Lehrjahre entspricht dies einer Erhöhung um 3,8 %.  
  • Für die Zulagen gelten ab 1.5.2022 folgende Beträge: 
    • Nachtarbeitszuschlag: 24 Euro (plus 1 Euro)
    • Fremdsprachenzulage: 32 Euro (plus 0,5 Euro)
    • Fehlgeldentschädigung: 33 Euro (plus 0,5 Euro)

Darüber hinaus werden die in den Lohntabellen der Bundesländer Oberösterreich und Burgenland noch vorgesehenen Beträge für die Bereitstellung von Quartier gestrichen. 

Mit dem aktuellen Kollektivvertragsabschluss wird das bereits im Vorjahr für die Jahre 2021 und 2022 abgeschlossene Lohn- und Gehaltsabkommen ab 1.05.2022 angepasst. Die im Vorjahr ursprünglich vereinbarte Erhöhung hätte im rechnerischen Durchschnitt 2,35 % betragen. 

Bei den Verhandlungen in der ersten Jahreshälfte 2021 war die aktuelle Inflationsentwicklung jedoch nicht absehbar. „Aus Verantwortung für unsere Mitarbeiter und Fairness unserem Verhandlungspartner gegenüber haben wir – trotz der extrem schwierigen Zeit für die Branche - die bereits beschlossenen Lohn- und Gehaltserhöhungen ab 1.5.2022 nochmals spürbar angehoben“, kommentieren Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker, Chefverhandler der gastgewerblichen Fachverbände in der WKÖ, das Verhandlungsergebnis.  


ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe 

Rahmen Kollektivvertrag Arbeiter 

Rahmen-Kollektivvertrag ArbeiterInnen (gültig ab 1.5.2019)

Achtung:

Neue gesetzliche Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten ab 1.8.2019:
Im Juli 2019 wurde vom Nationalrat eine Regelung zur Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen, die die Regelung im Punkt 14a des KV für Arbeiter im Gastgewerbe für Geburten ab dem 1. August 2019 überlagert.

§ 15f MSchG normiert, dass jede Karenzzeit für alle sich nach der Dauer der Dienstzeit richtenden Ansprüche (z.B. Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Bemessung der Kündigungsfristen) voll angerechnet wird. Die neue Regelung gilt für Mütter und Väter, deren Kind ab 1. August 2019 geboren (bzw. adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird, im Rahmen der Dauer der jeweils in Anspruch genommenen Karenz.

Lohntabellen gültig ab 1.5.2023

Lohntabellen gültig ab 1.5.2022

Im Sozialpartnerübereinkommen vom 5. Februar 2021 wurde vereinbart, weitere Gespräche zu den bereits fixierten Kollektivvertragslöhnen und Gehälter ab 1.5.2022 zu führen, sollte die Jahresinflation 2021 über 2 % liegen. Dieser Fall ist nun eingetreten. Das neue Übereinkommen zum Lohnabschluss 2022 wurde am 17. März 2022 geschlossen.

Merkblätter und Muster

Mustervorlage zu Punkt 2.b. (4. Absatz) des Kollektivvertrags (Antrag Zeitausgleich)

Broschüre - Flexible Arbeitszeit im Hotel- und Gastgewerbe

Durchrechnung der Höchstarbeitszeit

Betriebskollektivvertrag von McDonalds 

Den Betriebskollektivvertrag von McDonalds finden Sie hier


Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe

Rahmenkollektivvertrag für Angestellte

Rahmen-Kollektivvertrag Angestellte  (gültig ab 1.5.2019)

Achtung:

Neue gesetzliche Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten ab 1.8.2019:
Im Juli 2019 wurde vom Nationalrat eine Regelung zur Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen, die die Regelung im Punkt 13a des KV für Angestellte im Gastgewerbe für Geburten ab dem 1. August 2019 überlagert.

§ 15f MSchG normiert, dass jede Karenzzeit für alle sich nach der Dauer der Dienstzeit richtenden Ansprüche (z.B. Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Bemessung der Kündigungsfristen) voll angerechnet wird. Die neue Regelung gilt für Mütter und Väter, deren Kind ab 1. August 2019 geboren (bzw. adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird, im Rahmen der Dauer der jeweils in Anspruch genommenen Karenz.

Gehaltstabelle gültig ab 1.5.2023

Gehaltstabellen gültig ab 1.5.2022

Im Sozialpartnerübereinkommen vom 5. Februar 2021 wurde vereinbart, weitere Gespräche zu den bereits fixierten Kollektivvertragsgehälter ab 1.5.2022 zu führen, sollte die Jahresinflation 2021 über 2 % liegen. Dieser Fall ist nun eingetreten. Das neue Übereinkommen zum Gehaltsabschluss 2022 ist am 17. März 2022 geschlossen worden.

Merkblätter

Gegenüberstellung Beschäftigungsgruppen alt-neu

FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe 


Musterverträge

Musterverträge finden Sie hier


Archiv

Alte Kollektivverträge sowie Lohn- und Gehaltstabellen finden Sie hier

Literaturempfehlung

Ein umfassender ausführlicher Kommentar ist in Buchform beim Verlag Manz erschienen:

Kommentar zum Kollektivvertrag


Rückfragen

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