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Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes

Nachhaltigkeit, Jungunternehmertum und Eigenkapitalstärkung als Förderschwerpunkte − Einreichungen ab 3. April 2023 möglich

Durch die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes werden Investitionsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt.

Wie bereits in der Vergangenheit umfasst das Förderportfolio der gewerblichen Tourismusförderung weiterhin Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungen (wie im KMU-Förderungsgesetz vorgesehen). Die Förderschwerpunkte sind Qualitätsverbesserungen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Betriebsübergaben, wobei stets ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz liegt.

Weitere Informationen erhalten finden Sie in der Medieninfo gewerbliche Tourismusförderung der Staatssekretärin für Tourismus sowie auf der Website der OeHt und den Hintergrundinformationen zur neuen Tourismusförderung

Die Richtlinien finden Sie unter:

Projekte können ab dem 3. April 2023 unter www.oeht.at eingereicht werden.

Fakten zur gewerblichen Tourismusförderung 2023

In dem Video werden Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Umsetzung der Richtlinien zur gewerblichen Tourismusförderung und dem praktische Ablauf der Antragstellung beantwortet:

  • Mag. Martina Titlbach-Supper, Abteilungsleiterin der Tourismusförderung des Staatssekretariats, geht auf rechtlichen Rahmenbedingungen der Förderrichtlinien ein.
  • Florian Zellmann, Prokurist der ÖHT, gibt einen Überblick der Förderprogramme und zeigt, was die Förderungen inhaltlich umfassen.
  • Kristin Grasser, Landespräsidentin der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen Känten, gibt praktische Tipps für die Antragsstellung und die Unterstützung der Förderwerber.