Kollektivvertrag für Angestellte in Reisebüros
Kollektivvertrag 2021
Erhöhung der KV-Gehälter
Mit Vereinbarung vom 6. Februar 2019 war festgelegt worden, dass mit Stichtag 1.1.2021 alle Positionen der Gehaltstabelle um jeweils 20 Euro erhöht und von dieser neuen Basis ausgehend die Gehaltsverhandlungen 2021 geführt werden.
Aufgrund der bekannt schwierigen Situation, in der sich unsere Branche befindet, wurde nun präzisiert, dass sich diese Erhöhung ausschließlich auf die Tabelle bezieht und zu 100 % auf bestehende Überzahlungen eingerechnet werden darf.
Einmalzahlung
Als Abgeltung für das Jahr 2021 erhält jede(r) Angestellte auf Basis Vollzeit eine Einmalzahlung in Höhe von € 280, die bis spätestens zum 31. August 2021 auszubezahlen ist. Teilzeitangestellte erhalten die Einmalzahlung aliquot auf Stundenbasis. Ausgenommen von der Einmalzahlung sind geringfügig und fallweise Beschäftigte sowie Lehrlinge (Einmalzahlung für Lehrlinge siehe unten).
Ebenso erhalten Angestellte, die zum Stichtag 31. August 2021 in Karenz oder Mutterschutz sind, keine Einmalzahlung. Die Einmalzahlung darf auf Überzahlungen nicht angerechnet werden.
Jeder Lehrling erhält als Abgeltung für das Jahr 2021 eine Einmalzahlung in Höhe von € 140, die ebenfalls bis spätestens zum 31.8.2021 auszubezahlen ist. Die Einmalzahlung darf auf allfällige Überzahlungen ebenfalls nicht angerechnet werden.
Kollektivvertrag für Reisebüroangestellt 2021 (folgt in Kürze)
FAQs zur Einmalzahlung (folgt in Kürze)
Übereinkommen (folgt in Kürze)
Kollektivvertrag für 2019 + 2020
Kollektivvertrag für Reisebüroangestellte 2019
Neue gesetzliche Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten ab 1.8.2019:
Anfang Juli wurde vom Nationalrat eine Regelung zur Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen, die die Regelung im Abschnitt XVI des Kollektivvertrags für Geburten ab dem 1. August 2019 überlagert.
Die Karenzzeit für jedes Kind wird für alle sich nach der Dauer der Dienstzeit richtenden Ansprüche (z.B. Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Bemessung der Kündigungsfristen,…) voll angerechnet (bis zum Ablauf des 2. Lebensjahr des Kindes). Die neue Regelung gilt für Mütter (Adoptiv- oder Pflegemütter), deren Kind ab 1.8.2019 geboren (adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wurden und Väter, die die Väter-Karenz in Anspruch nehmen.
Kommentar zum Kollektivvertrag
Detaillierte Aussendung zum Kollektivvertragsabschluss
Umstufungsregeln Verwendungsgruppen
Gegenüberstellung Kollektivvertragstext alt/neu
Muster
Muster für die Benachrichtigung der Mitarbeiter/innen zur Umstufung per 1.1.2019
Musterarbeitsvertrag für Angestellte in Reisebüros (Login erforderlich)
Musterdienstzettel für Angestellte in Reisebüros
Muster-Betriebsvereinbarung über die Durchrechnung der Normalarbeitszeit (Login erforderlich)Muster-Vereinbarung über die Durchrechnung der Normalarbeitszeit (Login erforderlich)
Rechtsinformationen:
Beschäftigung am 24. und 31. Dezember im Reisebüro
Dienstreisen bei Angestellten in Reisebüros: Bezahlung von Reise- und Arbeitszeit
Dienstreisen bei Angestellten in Reisebüros: Reiseaufwand