Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Fachgruppe

Sie fahren ins Ausland?

Andere Länder, andere Sitten - das gilt auch im Busverkehr

Lesedauer: 1 Minute

01.02.2024

Bei der Planung und Durchführung grenzüberschreitender Fahrten im Gelegenheitsverkehr sind zahlreiche Dokumente mitzuführen und länderspezifische Vorschriften zu beachten.

 

Auf eine Reise sollte man sich gut vorbereiten, das gilt vor allem für den Busunternehmer, der diese durchführt

Da sich die Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr jederzeit ändern können, ist es für jedes Verkehrsunternehmen im internationalen Verkehr empfehlenswert, sich vor Reiseantritt das jeweilige Länderblatt anzusehen. Neben den länderspezifischen Informationen bezüglich Maut oder aber auch straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sollte man aber auch alle notwendigen Dokumente mitführen. 

 

Vollmacht für Dienstfahrten ins Ausland

Bei Fahrten ins benachbarte, vor allem östliche Ausland kommt es immer wieder zu Problemen, da die Zollbeamten bzw. die Polizei das rechtmäßige Lenken des Fahrzeugs anzweifeln. Dies kann für den Fahrer oft lästige Verzögerungen mit sich bringen. Es empfiehlt sich daher, ein Vollmachtsformular mitzuführen, das bestätigt, dass das Firmenfahrzeug rechtmäßig vom eingetragenen Lenker benützt wird. Das in acht Landessprachen zur Verfügung stehende Vollmachtsformular finden Sie im Downloadbereich.