COVID 19-Auflagen bei Fahrschulen
Aktuelle Änderungen
Derzeit gibt es keine Corona Maßnahmen in Fahrschulen aufgrund der 2. COVID-19 Basismaßnahmen-Verordnung. Diese gilt bis 8. Juli 2022.
Es gelten damit keine gesetzlich verpflichtenden Auflagen im Lehrsaal, im Auto, im Empfangsbereich und am Übungsplatz, weder für Kunden noch für Mitarbeiter.
Es empfiehlt sich dennoch, soweit möglich und akzeptiert, für gewisse freiwillige Schutzmaßnahmen zu sorgen (gute Durchlüftung, Desinfektionsangebote, Plexiglaswände).