Registrierkassenpflicht: Infos für Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen
Voraussetzungen, Umsetzung, Sonderregelungen und Sanktionen
Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Betriebe sind zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet, wenn ihre Jahresumsätze 15.000 € und ihre Barumsätze 7.500 € überschreiten.