Seilbahnen, Fachgruppe

Bahnärztlicher Befund für Betriebsbedienstete öffentlicher Seilbahnen

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01.02.2024

Laut Personalerlass 2014 ist die gesundheitliche Eignung für das Betriebspersonal von öffentlichen Seilbahnen von einem Bahnarzt festzustellen. Die ärztlichen Untersuchungen müssen

  • bis zum 45. Lebensjahr des Betriebsbediensteten alle 5 Jahre und
  • ab dem 45. Lebensjahr des Betriebsbediensteten alle 3 Jahre

wiederholt werden. Die Untersuchungsintervalle können im Einzelfall aufgrund des Untersuchungsergebnisses auch verkürzt werden.