Finger drückt auf deine Taste einer Tastatur mit Aufschrift barrierefrei und Icon einer Person im Rollstuhl mit einem Ordner
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Barrierefreiheit in der Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Gesundheitswirtschaft

Publikationen, Rechtsinformationen und Links

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Die Österreichische Bundesverfassung sieht vor, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Menschen mit Behinderungen soll eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.

Unternehmer sind aufgrund des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle für den Kundenverkehr bestimmten Bereiche seit 31.12.2015 barrierefrei sind.

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Stand: 02.02.2024