th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Energiekostenzuschuss für Gesundheitsbetriebe

Förderungsrichtlinie und Förderstufen

Energiekostenzuschuss 1 

Am 28. September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss I für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert. Abgewickelt wird der Energiekostenzuschuss von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). 

  • Förderfähiger Zeitraum: Februar bis September 2022
  • Voranmeldung bis 29. November 2022
  • Antragstellung bis 15. Februar 2023
  • Die Förderungen werden nach dem First-Come-First-Served-Prinzip vergeben.
  • Es gibt 4 Förderstufen.
  • Eine Förderuntergrenze von 2.000 Euro ist vorgesehen.
  • Es werden Mehrkosten im Bereich Strom, Erdgas und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Treibstoff gefördert.

Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1

Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 bis Ende Dezember 2022 bekannt gegeben.

  • Förderfähiger Zeitraum: Oktober bis Dezember 2022
  • Voranmeldung: 29. März bis 14. April 2023
  • Antragstellung: 17. April bis 16. Juni 2023
  • In diesem Zeitraum werden zusätzlich direkter Strom aus Wärme, Kälte und Dampf gefördert.

Hinweis: Bis zum Vorliegen der Richtlinie können sich noch Änderungen ergeben.

Energiekostenzuschuss 2

Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung ebenfalls den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für Unternehmen und Betriebe präsentiert.

  • Förderfähiger Zeitraum: 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023
  • Voranmeldung und Antragstellung für das 1. Halbjahr 2023 im 4. Quartal 2023
  • Voranmeldung und Antragstellung für das 2. Halbjahr 2023 im 1. Quartal 2024
  • Es gibt 5 Förderstufen.
  • Eine Förderuntergrenze von 3.000 Euro ist vorgesehen.
  • In Stufe 1 werden folgende Energieformen gefördert: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.

Hinweis: Bis zum Vorliegen der Richtlinie können sich noch Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum EKZ 1 und 2 

Allgemeines WKO Energie-FAQ für Unternehmen: Energie FAQ für Unternehmen - WKO.at

Haftungsausschluss:

Die hier veröffentlichten Inhalte sind mit größter Sorgfalt recherchiert und kontrolliert. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gebotenen Informationen kann dennoch keine Gewahr übernommen werden.

Stand: