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Gesundheitsbetriebe, Fachverband

Energiekostenzuschuss für Gesundheitsbetriebe: Voranmeldung bis 2. November möglich

Förderungsrichtlinie und Förderstufen

Lesedauer: 3 Minuten

Voranmeldung für den EKZ II (2023) ab sofort möglich

Nach langem Ringen startete die Frist zur Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II (Förderzeitraum 2023). Die Voranmeldung ist nur von 16. Oktober 2023 bis 2. November 2023 möglich und für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses (ab 9. November 2023) verpflichtend. Aktuell ist ausschließlich die Voranmeldung möglich, die Förderrichtlinien selbst sind noch ausständig.

Entsprechend der Ankündigung vom Dezember 2022 wird es 5 Förderstufen geben, wobei der Nachweis einer Mindest-Energieintensität in den ersten beiden Stufen entfallen soll. Beim EKZ I galt dies nur für die erste Förderstufe. Ebenso werden die Förderintensitäten im Vergleich zum EKZ I erhöht (in Stufe 1 und 2 von 30 auf 50 Prozent). In der Förderstufe 1 werden neben Strom und Erdgas mitunter auch Treibstoff, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf und Heizöl förderfähig sein. 
Eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, soll durch Förderkriterien ausgeschlossen werden. Näheres ist allerdings noch nicht bekannt.

Wie bereits beim EKZ I ist die Voranmeldung zwingend notwendig, um in weiterer Folge den EKZ II beantragen zu können. 

Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhält man eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhält man in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der man ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen bekommt.

Wichtig: Die Antragsmöglichkeit ist mit der bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adresse verknüpft. Es ist daher unbedingt auf die korrekte Schreibweise zu achten, da die Angaben im Nachgang nicht mehr geändert werden können! 

Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. 

Die Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der finalen Einigung auf die Richtlinie ab 9. November möglich sein. Hierbei kann es noch zu Änderungen der Förderparameter kommen.

» Zur Voranmeldung sowie zu den FAQ's zur Voranmeldung


Energiekostenzuschuss 1 

Am 28. September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss I für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert. Abgewickelt wird der Energiekostenzuschuss von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). 

  • Förderfähiger Zeitraum: Februar bis September 2022
  • Voranmeldung bis 29. November 2022
  • Antragstellung bis 15. Februar 2023
  • Die Förderungen werden nach dem First-Come-First-Served-Prinzip vergeben.
  • Es gibt 4 Förderstufen.
  • Eine Förderuntergrenze von 2.000 Euro ist vorgesehen.
  • Es werden Mehrkosten im Bereich Strom, Erdgas und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Treibstoff gefördert.

Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1

Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 bis Ende Dezember 2022 bekannt gegeben.

  • Förderfähiger Zeitraum: Oktober bis Dezember 2022
  • Voranmeldung: 29. März bis 14. April 2023
  • Antragstellung: 17. April bis 16. Juni 2023
  • In diesem Zeitraum werden zusätzlich direkter Strom aus Wärme, Kälte und Dampf gefördert.

Energiekostenzuschuss 2

Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung ebenfalls den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für Unternehmen und Betriebe präsentiert.

  • Förderfähiger Zeitraum: 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023
  • Voranmeldung und Antragstellung für das 1. Halbjahr 2023 im 4. Quartal 2023
  • Voranmeldung und Antragstellung für das 2. Halbjahr 2023 im 1. Quartal 2024
  • Es gibt 5 Förderstufen.
  • Eine Förderuntergrenze von 3.000 Euro ist vorgesehen.
  • In Stufe 1 werden folgende Energieformen gefördert: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.

Weitere Informationen zum EKZ 1 und 2 

Allgemeines WKO Energie-FAQ für Unternehmen: Energie FAQ für Unternehmen - WKO.at

Stand: 17.10.2023