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Aktuell geltende Corona-Regelungen für die Hotellerie

Informationen zu den Regelungen für Beherbergung, Gastronomie, Veranstaltungen etc.

1. Regelungen der Bundesregierung ab 1. August 2022

2. Arbeitsrecht in der Hotellerie in Coronazeiten

3. Maßnahmen, Kontrollen und Strafen

4. COVID-Beauftragter und COVID-Präventionskonzept

5. Infowebseite: Sichere Gastfreundschaft

6. Einreisebestimmungen nach Österreich

7. Weitere FAQ´s


1. Regelungen der Bundesregierung ab 1. August 2022

In der Pressekonferenz vom 26. Juli 2022 wurde das Ende der Quarantänepflicht per 1. August 2022 durch Bundesminister Rauch und Bundesminister Kocher verkündet. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings bestimmten Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Dies bedeutet, dass eine FFP2-Maske getragen werden muss. 

Ausnahmen und Betretungsverbote
Ferner werden in der angekündigten Verordnung Ausnahmen und Betretungsverbote näher definiert: 

  • Künftig Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne für 10 Tage - nach 5 Tagen ist ein Freitesten möglich
  • Die telefonische Krankmeldung wird wieder eingeführt
  • Arbeiten mit positivem Test ist künftig möglich, wenn eine Maske getragen wird - außer dort, wo das durchgehende Tragen einer Maske die Job-Ausübung defacto verunmöglicht
  • Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen - ausgenommen davon sind vulnerable Settings wie Krankenhäuser
  • Risikogruppen müssen nicht am Arbeitsort tätig werden, wenn es dort keine geeignete Schutzeinrichtung gibt
  • Die Verordnung zur Dienstfreistellung von Risikogruppen wird per 1. August wieder in gewohnter Form aktiviert - die Regelung wird vorerst bis Ende Oktober befristet

Diese Beschränkungen gelten bereits bei einem positiven Antigentest, fallen aber, wenn dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt wird. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf Tagen kann man sich freitesten.

Weiters wird aufgrund der 1. Novelle zur Covid- 19-Einreiseverordnung bei Impfzertifikaten von Personen bis zum 18. Lebensjahr die Einschränkung des Gültigkeitszeitraumes (bisher 365 Tage) entfernt. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist die Gültigkeit weiterhin auf 270 Tage nach Letztimpfung beschränkt. 


2. Arbeitsrecht in der Hotellerie in Coronazeiten


>> Nähere Infos unter Arbeitsrecht in der Hotellerie in Coronazeiten


3. Maßnahmen, Kontrollen und Strafen

Die Bezirksverwaltungsbehörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes kontrollieren die Voraussetzungen und Auflagen – auch durch Überprüfung vor Ort. Neben dem individuellen Risiko drohen hohe Strafen sowie der Verlust von staatlichen Wirtschaftshilfen!


4. COVID-Beauftragter und COVID-Präventionskonzept 

4.1. COVID-Beauftragter

Voraussetzung für die Eignung als COVID-19-Beauftragter sind zumindest die Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der organisatorischen Abläufe. Der COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen.

4.2. COVID-Präventionskonzept

Mit 16.4.2022 besteht für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe keine Verpflichtung mehr, ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen und umzusetzen.

Wenn Sie freiwillig ein Präventionskonzept umsetzen möchten, so können Sie auf diese Muster zurückgreifen:

Präventionskonzept – Variante keine FFP2-Maskenpflicht, keine 3G/2G Beschränkungen)

Dieses Muster-Präventionskonzept enthält keine Maßnahmen wie Maskenpflicht, 3G/2G Kontrolle, Gäste-Registrierung, Gäste-Platzierung, Personengrenzen etc.

Präventionskonzept – Variante FFP2-Maksenpflicht, 3G/2G Kontrolle etc.

Basierend auf einem Vorschlag für die Risikoanalyse (Anlage 1) enthält das Muster auch eine Checkliste für COVID-19 Präventionsmaßnahmen (Anlage 2). Darüber hinaus finden Sie für die Gastronomie und Hotellerie zentrale Inhalte, die bei gastronomischen Tätigkeiten, bei zulässigen Veranstaltungen und bei der Schulung von Mitarbeiter*innen zu beachten sind.

Das Muster dient als Vorlage zur Erarbeitung des betriebseigenen Präventionskonzeptes, d.h. es muss jedenfalls noch – mit Hilfe der Anlagen – an die Gegebenheiten des eigenen Unternehmens angepasst werden.


5. Infowebseite: Sichere Gastfreundschaft

Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen, Info-Materialien, Links usw. finden Sie auf der gemeinsamen Website mit dem Tourismusministerium.


6. Einreisebestimmungen nach Österreich

Die momentan geltenden Einreisebestimmungen werden auf der Seite der Österreich Werbung übersichtlich dargestellt und erleichtern die Kommunikation mit den Gästen. Nähere Informationen zum Beispiel zur Pre-Travel-Clearance, das notwendige Einreiseformular sowie welche Tests momentan zur Einreise notwendig sind können in deutscher Sprache und auf Englisch abgerufen und dem Gast übermittelt werden.


7. Weitere FAQ´s