Hotellerie, Fachverband

Hygienemaßnahmen, MNS-Masken Bestellung, Informationen für die Wiedereröffnung 

Wichtige Informationen für die Hotellerie

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023
  1. Allgemeine Hygienemaßnahmen
  2. COVID-19-Präventionskonzept für Gastronomie und Hotellerie
  3.  Checkliste für die Wiedereröffnung
  4. Gewerberechtliche Bestimmungen

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1. Allgemeine Hygienemaßnahmen

Die AGES empfiehlt - wie bei der saisonalen Grippe - folgende Maßnahmen:

  • Mehrmals tägliches Händewaschen mit Wasser und Seife.
  • Bedecken des Mundes und Nase mit einem Papiertaschentuch bei Husten oder Niesen.
  • Vermeidung von direktem Kontakt zu kranken Menschen.

Weitere Informationen zu Übertragung, Symptomen und Vorbeugung:

  • AGES: Infoline Coronavirus 0800 555 621 (9-17 Uhr) und online Coronavirus
  • Informationen des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Neuartiges Coronavirus (COVID-19)

1.1 Anleitung zur hygienischen Hotelzimmerreinigung

Leitfaden: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur hygienischen Hotelzimmerreinigung

1.2 Hygieneaushang

Download: Hygieneaushang

2. COVID-19-Präventionskonzept für Gastronomie und Hotellerie

Gilt ab 1. April 2021 für Betriebsstätten mit mehr als 51 Beschäftigten

Gemäß § 6 Abs. 8 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (i.d.F. vom 1. April 2021) ist der Betreiber einer Betriebsstätte mit mehr als 51 Arbeitnehmer*innen dazu verpflichtet, ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

3. Checkliste für die Wiedereröffnung

Die folgenden Punkte sollen Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Maßnahmen im Zuge der Wiedereröffnung verschaffen:

  • Notwendige Bestellungen durchführen (Masken, Desinfektionsmittel, Plexiglasschutz etc.).
  • Plätze für Aufsteller, Hinweisschilder, Bodenmarkierungen etc. festlegen.
  • Gegebenenfalls Aufstellung der Tische im Restaurant neu gestalten.
  • Mitarbeiter hinsichtlich der Hygienemaßnahmen unterweisen.
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan erstellen.
  • Menschenansammlungen im Betrieb vermeiden.
  • Kontaktlosen Umgang mit Gästen kultivieren.
  • Bei Krankheit von Mitarbeitern/Gästen den Plan für Covid-19 umsetzen.

4. Gewerberechtliche Bestimmungen

Nach längerer Schließung des Betriebes gilt es vor dem Wiederhochfahren mehrere Punkte zu beachten.

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