Maßnahmen beim Auftreten von Covid-19-(Verdachts-)Fällen
Informationen für die Hotellerie
- Grundlegende Regeln
- Maßnahmen bei einem Covid-19 positiv getesteten Mitarbeiter
- Maßnahmen bei einem Covid-19 positiv getesteten Gast
- Maßnahmen bei Covid-19 Symptomen eines Gastes
- Maßnahmen bei Covid-19 Symptomen eines Mitarbeiters
Grundlegende Regeln
- Absondern: Eine Person, bei der Verdacht auf eine Erkrankung durch das Corona-Virus besteht, wird in einem separaten Raum von anderen Personen isoliert (z.B. Person verbleibt in ihrem Zimmer).
- Anzeigepflicht erfüllen: Stellen Sie Kontakt mit der Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 her. Diese informiert Sie auch, ob eine zusätzliche Meldung an die zuständige Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) notwendig ist. Damit haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt. Sie können auch mit dem bei Ihnen niedergelassenen Arzt telefonisch Kontakt aufnehmen.
- Kontaktpersonen nachverfolgen („Contact-Tracing“): Der betroffene Gast oder Mitarbeiter wird gebeten, alle Personen zu nennen, mit welchen ein Kontakt in den letzten 48 Stunden bestanden hat. Das unterstützt die Arbeit der Gesundheitsbehörde bzw. des Arztes.
- Maßnahmen umsetzen: Folgen Sie den Anweisungen der Gesundheitsbehörde bzw. des Amtsarztes.
Maßnahmen bei einem Covid-19 positiv getesteten Mitarbeiter
- Wird ein Mitarbeiter positiv getestet, so hat er Ihnen als Arbeitgeber aufgrund seiner Treuepflicht das Ergebnis unverzüglich mitzuteilen.
- Stellen Sie den Kontakt mit der Gesundheitsberatung unter 1450 her. Diese informiert Sie auch, ob eine zusätzliche Meldung an die zuständige Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) notwendig ist. Damit haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt. Sie können auch mit dem bei Ihnen niedergelassenen Arzt telefonisch Kontakt aufnehmen. Die zuständige Behörde erlässt einen Bescheid über weitere Anordnungen (kann auch mündlich erfolgen).
- Die Behörde entscheidet, wie der erkrankte Mitarbeiter abzusondern ist.
- Informieren Sie den Mitarbeiter über die Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Für das weitere Vorgehen der Gesundheitsbehörde/des Amtsarztes ist es entscheidend, dass der mutmaßlich Erkrankte rasch alle Kontaktpersonen nennen kann.
Download: schriftliche Information zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung - Erstellen Sie eine Liste aller Personen, die in den letzten 48 Stunden im Betrieb waren (Mitarbeiter und Gäste mit Zimmernummern).
- Die Gesundheitsbehörde informiert alle Kontaktpersonen über die weiteren Maßnahmen.
- Reinigen Sie nach einem bestätigten Corona-Fall alle allgemein zugänglichen Bereiche und das Mitarbeiter-Zimmer besonders gründlich (vor allem oft berührte Gegenstände und Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Geländer, Bedienknöpfe, Armaturen) und lüften Sie das Zimmer.
Maßnahmen bei einem Covid-19 positiv getesteten Gast
- Stellen Sie den Kontakt mit der Gesundheitsberatung unter 1450 her. Diese informiert Sie auch, ob eine zusätzliche Meldung an die zuständige Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) notwendig ist. Damit haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt. Sie können auch mit dem bei Ihnen niedergelassenen Arzt telefonisch Kontakt aufnehmen. Die zuständige Behörde erlässt einen Bescheid über weitere Anordnungen (kann auch mündlich erfolgen).
- Die Behörde entscheidet, wie der erkrankte Gast abzusondern ist.
Es sind unterschiedliche Varianten denkbar- Die Behörde entscheidet, dass eine vorzeitige Heimreise in einem professionellen Infektionstransport möglich ist.
- Die Behörden stellen für die Absonderung eine geeignete Unterkunft bereit. Eine Pauschale von 75 Euro pro Tag und Gast wird vom Bund übernommen.
- Möglicherweise werden auch von Tourismusverbänden oder Regionen Zuschüsse gewährt. In Tirol wurden z.B. sogenannte „Safe-Houses“ errichtet.
- Die Absonderung kann auch im Beherbergungsbetrieb geschehen, wenn gewährleistet werden kann, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht erfolgt.
- Bei schwerem Verlauf erfolgt die Überführung in eine Krankenanstalt.
- Informieren Sie den Gast über die Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Für das weitere Vorgehen der Gesundheitsbehörde/des Amtsarztes ist es entscheidend, dass der mutmaßlich Erkrankte rasch alle Kontaktpersonen nennen kann.
Download: schriftliche Information zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung - Erstellen Sie eine Liste aller Personen, die in den letzten 48 Stunden im Betrieb waren (Mitarbeiter und Gäste mit Zimmernummern).
- Die Gesundheitsbehörde informiert alle Kontaktpersonen über die weiteren Maßnahmen.
- Reinigen Sie nach einem bestätigten Corona-Fall alle allgemein zugänglichen Bereiche und das Zimmer des Gastes besonders gründlich (vor allem oft berührte Gegenstände und Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Geländer, Bedienknöpfe, Armaturen) und lüften Sie das Zimmer.
Maßnahmen bei Covid-19 Symptomen eines Gastes
- Treten bei einem Gast Symptome auf, so ersuchen Sie ihn, das Zimmer nicht zu verlassen. Wenn es möglich ist und der Gast mit Begleitung/Familie angereist ist, geben Sie bitte dem mutmaßlich erkrankten Gast ein eigenes Zimmer.
- Stellen Sie Kontakt mit der Gesundheitsberatung unter 1450 her. Diese informiert Sie auch, ob eine zusätzliche Meldung an die zuständige Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) notwendig ist. Damit haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt. Sie können auch mit dem bei Ihnen niedergelassenen Arzt telefonisch Kontakt aufnehmen. Der Gast erhält einen Anruf der Behörde/Amtsarztes mit weiteren Anordnungen (mündlicher Bescheid).
- Geben Sie dem Gast eine schriftliche Information zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Für das weitere Vorgehen der Gesundheitsbehörde/des Amtsarztes ist es entscheidend, dass der mutmaßlich Erkrankte rasch alle Kontaktpersonen nennen kann.
Download: schriftliche Information zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung - Bereiten Sie alle Kontaktdaten des Gastes für die Gesundheitsbehörde vor (z.B. Gästeblatt, eventuell vorhandene weitere Kontaktdaten).
- Erstellen Sie eine Liste aller Personen, die in den letzten 48 Stunden im Betrieb waren (Mitarbeiter und Gäste mit Zimmernummern).
- Die Gesundheitsbehörde ordnet für den Gast mit Symptomen einen – kostenlosen - Test an. Die Behörde entscheidet – auch auf Basis der von Ihnen vorbereiteten Informationen –, welche weiteren Personen aus dem Umfeld getestet werden.
- Der Gast muss bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Zimmerquarantäne bleiben.
- Ist der Test positiv, erteilt die Gesundheitsbehörde je nach Fall eine entsprechende Anweisung (weitere Zimmerquarantäne, Heimquarantäne, Krankenhausaufenthalt).
- Reinigen Sie nach einem bestätigten Corona-Fall das Zimmer und alle allgemein zugänglichen Bereiche besonders gründlich (vor allem oft berührte Gegenstände und Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Geländer, Bedienknöpfe, Armaturen) und lüften Sie das Zimmer.
Maßnahmen bei Covid-19 Symptomen eines Mitarbeiters
- Treten bei einem Mitarbeiter Symptome auf, so muss er sich direkt nach Hause begeben oder darf sein Zimmer nicht verlassen. Wird das Mitarbeiterquartier geteilt, so ist die Absondern des mutmaßlich Erkrankten in einem eigenen Zimmer geboten.
- Stellen Sie Kontakt mit der Gesundheitsberatung unter 1450 her. Diese informiert Sie auch, ob eine zusätzliche Meldung an die zuständige Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) notwendig ist. Damit haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt. Sie können auch mit dem bei Ihnen niedergelassenen Arzt telefonisch Kontakt aufnehmen. Der Mitarbeiter erhält einen Anruf der Behörde/Amtsarztes mit weiteren Anordnungen (mündlicher Bescheid).
- Informieren Sie den Mitarbeiter über die Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Für das weitere Vorgehen der Gesundheitsbehörde/des Amtsarztes ist es entscheidend, dass der mutmaßlich Erkrankte rasch alle Kontaktpersonen nennen kann.
Download: schriftliche Information zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung - Bereiten Sie alle Kontaktdaten des Mitarbeiters für die Gesundheitsbehörde vor.
- Erstellen Sie eine Liste aller Personen, die in den letzten 48 Stunden im Betrieb waren (Mitarbeiter und Gäste mit Zimmernummern).
- Die Gesundheitsbehörde ordnet für den Mitarbeiter mit Symptomen den – kostenlosen - Test an. Die Behörde entscheidet – auch auf Basis der von Ihnen vorbereiteten Informationen –, welche weiteren Personen aus dem Umfeld getestet werden.
- Der Mitarbeiter muss bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Heim- bzw. Zimmerquarantäne bleiben.
- Ist der Test positiv, erteilt die Gesundheitsbehörde je nach Fall eine entsprechende Anweisung (weitere Zimmerquarantäne, Heimquarantäne, Krankenhausaufenthalt).
- Reinigen Sie nach einem bestätigten Corona-Fall alle allgemein zugänglichen Bereiche und das Mitarbeiter-Zimmer besonders gründlich (vor allem oft berührte Gegenstände und Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Geländer, Bedienknöpfe, Armaturen). Lüften Sie das Zimmer.