Zusammengesetztes Puzzle das die Flaggen der Ukraine und Österreichs ineinander verlaufen lässt: Links blaugelb, rechts rotweißrot gestreift
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Hotellerie, Fachverband

Wir helfen Menschen aus der Ukraine

Initiative der österreichischen Beherbergungsbetriebe

Lesedauer: 6 Minuten

Wir beobachten die aktuelle Situation in der Ukraine mit größter Sorge und Betroffenheit.

Für uns steht jetzt im Fokus, dass der weiter voranschreitende bewaffnete Konflikt möglichst rasch beendet wird. Nun geht es darum, rasch zu helfen!

Notfallunterkünfte gesucht – so unterstützen Sie rasch

Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) ist für die Betreuung, Beratung und Unterstützung von Menschen auf der Flucht zuständig und trifft in enger Abstimmung mit dem Innenministerium, sowie mit den Bundesländern und Organisationen der Zivilgesellschaft Vorkehrungen, um Notfallkapazitäten für Menschen aus der Ukraine zu schaffen.

Die BBU GmbH ist nun mit der Bitte an den Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) herangetreten, einen Aufruf zu starten, ob es in den Bundesländern Beherbergungsbetriebe gibt, die über eine leerstehende Immobilie bzw. über Räumlichkeiten verfügen und diese kurzfristig für aus der Ukraine geflüchtete Personen zur Verfügung stellen möchten.

Wir bitten Sie deshalb darum, Ihr Nachbarschaftsquartier unter diesem Link direkt in unsere Datenbank einzutragen: Link zur Datenbank

Zur Information: Sollten Sie überlegen, Ihren Beherbergungsbetrieb zur Gänze zu überlassen, dann sind folgende Kriterien seitens der BBU von Relevanz:

  • Große Quartiere mit Kapazitäten der Unterbringung von 100 oder mehr Personen und einer Nutzfläche von mindestens 800 m² werden direkt vom Beihilfe- und Beratungszentrum (BBZ) auf die Nutzbarkeit als Nachbarschaftsquartier des Bundes geprüft. 
  • Eine ausreichende Anzahl an Sanitäranlagen und Lagerkapazitäten sowie Versorgungssicherheit sollten vorhanden sein. 
  • Weiters sollten die Betriebe ab sofort für mindestens sechs Monate zur Verfügung stehen.  

Die Kollegen der BBU werden sich direkt mit Ihrem Betrieb in Verbindung setzen.

Information zur finanziellen Unterstützung

  • Für die Unterbringung und Verpflegung von registrierten Flüchtlingen ist ein Kostenersatz von bis zu 21,00 Euro pro Person pro Tag vorgesehen. Dieser kann jedoch je nach Bundesland variieren.
  • Im Rahmen einer privaten Unterbringung erhält die Hilfsbedürftigen eine Unterstützungsleistung für Miete und Verpflegung. 

Ansprechpartner in den Bundesländern

  • Burgenland: Burgenland hilft - Land Burgenland Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt 02682 600-0, post.a6-asyl@bgld.gv.at
  • Kärnten: Ukraine-Information Land Kärnten Hasnerstraße 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee 050 536 – 33007, quartiere@ktn.gv.at
  • Niederösterreich: Niederösterreich hilft. Landhausplatz 1, Haus 17a, 3109 St. Pölten 02742 9005 – 15672, post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
  • Oberösterreich: Nachbarschaftshilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine Bahnhofplatz 1, 4021 Linz 0732 77 20 – 152 21, gvs.so.post@ooe.gv.at
  • Salzburg: Land Salzburg - Unterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine Fanny-von-Lehnertstraße 1, 5020 Salzburg 0662 8042 – 5602, grundversorgung@salzburg.gv.at
  • Steiermark: Hotline und Koordinationsstelle ein - Sozialserver - Land Steiermark Burggasse 11, 8010 Graz 0316 877 – 5458, grundversorgung@stmk.gv.at
  • Tirol: Land Tirol Ukraine-Hilfe Eduard Wallnöfer Platz 3 (Land) 0512 508 2592, soziales@tirol.gv.at, office@tsd.gv.at Tiroler Soziale Dienste Sterzinger Str. 1 (Tiroler Soziale Dienste), 6020 Innsbruck 0512 21 440
  • Vorarlberg: Vorarlberger Hilfsangebote für Ukraine Landhaus, 6900 Bregenz 05574 511 24105, grundversorgung@vorarlberg.at
  • Wien: Diakonie Flüchtlingsdienst als zentrale Anlaufstelle Guglgasse 7-9, 1030 Wien 01 24 5 24, gvs@fsw.at

Ukraine FAQ: Informationen für Unternehmen - Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs


Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete aus der Ukraine

Für die Gewährung eines raschen Aufenthaltstitels an ukrainische Flüchtlinge wurde am 3.3.2022 die EU-Massenzustromrichtlinie aktiviert. Diese sieht unter anderem die Gewährung eines vorübergehenden Aufenthaltstitel, Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen, Wohnraum, medizinischer Versorgung und Bildungsangeboten vor. Zur Umsetzung dieser Richtlinie hat die Bundesregierung am 11.3.2022 eine Verordnung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene erlassen. Diese sieht für folgende Personengruppen, die ab 24.2.2022 vertrieben wurden, ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht vor:

  • Ukrainische Staatsangehörige,
  • sonstige Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine einen internationalen Schutzstatus genießen,
  • Familienangehörige (Ehegatten; eingetragene Partner; minderjährige ledige Kinder; enge Verwandte, die in häuslicher Gemeinschaft gelebt und vollständig oder größtenteils von diesen abhängig waren

Die Personen erhalten einen Ausweis für Vertriebene ("Blaue Karte") vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Dieser Ausweis ist ein Identitäts-, Reise- und Arbeitsbewilligungsdokument.

Mit Erhalt der Blauen Karte wird ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern der Eintritt in den österreichischen Arbeitsmarkt ermöglicht.

Laufende Informationen finden Sie auf der Seite des AMS sowie in den FAQ der WKO 

Sollten Betriebe besonders ukrainische Arbeitskräfte suchen, so können in Inseratentexten auch folgende Formulierung eingefügt werden: Wir freuen uns über Bewerbungen von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. / We look forward to receiving applications from Ukrainian refugees. / Mi duzhe radi zajavkam na robotu vid bizhenciv z Ukraini. "So kann das Stelleninserat beim AMS gut und schnell in "alle jobs" gefunden. 

Krankenversicherung

Flüchtlinge aus der Ukraine, die Schutz in Österreich suchen, werden rückwirkend ab 24. Februar 2022 per Verordnung der Bundesregierung rechtlich in die Krankenversicherung einbezogen. Sie haben damit Anspruch auf Sachleistungen und können beispielsweise Ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe auf Kosten der ÖGK erhalten.

Details auf der Homepage der ÖGK


Jobbörsen für Unternehmen und Geflüchtete aus der Ukraine

Das Arbeitsmarktservice bietet für Personen mit einem „Ausweis für Vertriebene“ Vermittlungs-, Unterstützungs- und Beratungsservices an. Auch die Austrian Business Agency betreibt eine Jobbörse, auf der Stellenangebote für ukrainische ArbeitnehmerInnen gepostet werden können.

Darüber hinaus gibt es auch private Vermittlungsangebote, auf denen Stellenangebote für UkrainerInnen ausgeschrieben werden können.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der FV Hotellerie an keiner der genannten Plattformen in irgendeiner Weise beteiligt ist, noch für die Inhalte verantwortlich ist oder für diese haftet. Die Aufzählung der genannten Plattformen erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


Unterstützung für Österreichische und Ukrainische Hilfsorganisationen

Österreichische Organisationen

Mehrere österreichische Organisationen helfen beispielsweise vor Ort, indem sie Lebensmittel und Hygieneartikel zur Verfügung stellen. Diese können durch finanzielle Spenden unterstützt werden:

Ukrainische Hilfsorganisationen

Auch ukrainische Hilfsorganisationen kann man mit Spenden direkt unterstützen:


Steuerliche Behandlung von Spenden an die Ukraine

Grundsätzlich werden drei Kategorien unterschieden: 

1. Werbewirksame "Spenden" zur Katastrophenhilfe:

Unternehmen haben die Möglichkeit, Hilfeleistungen in Geld- oder Sachwerten, die sie im Zusammenhang mit akuten Katastrophen im In- oder Ausland tätigen, steuerlich als Betriebsausgaben abzuschreiben (§ 4 Abs 4 Z 9 EstG). Kriegerische Ereignisse oder humanitäre Katastrophen (Flüchtlingskatastrophen) kommen u.a. als Katastrophenfall in Betracht. Der Spendenabzug nach § 4 Abs 4 Z 9 EStG ist betraglich nicht begrenzt. Voraussetzung für die steuerliche Behandlung als Betriebsausgaben ist die Werbewirksamkeit 

2. Spenden gemäß § 4a EstG:

Spenden sind als Einkommensverwendung grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig. Aufgrund des § 4a EStG können jedoch freigebige Zuwendungen für begünstigte Zwecke an begünstigte Einrichtungen steuerlich geltend gemacht werden. Hier ist keine Werbewirksamkeit erforderlich. Diese Spenden sind bei Unternehmen als Betriebsausgaben abzugsfähig und zwar maximal in Höhe von 10 Prozent des Gewinns bei Betriebsausgaben. Bei Unternehmen sind Geld- und Sachspenden begünstigt. 

3. Hilfsgüterlieferungen in der Umsatzsteuer:

Entgeltliche und unentgeltliche (Entnahmeeigenverbrauch) Hilfsgüterlieferungen von Unternehmen im Rahmen von nationalen oder internationalen Hilfsprogrammen in Notstandsfällen sind als nicht steuerbare Umsätze zu behandeln (gem. Verordnung BGBl. Nr. 787/1992). Voraussetzung ist: (i) der Bestimmungsort der Hilfsgüter liegt in einem Staat, der in § 5 der vorgenannten Verordnung (z.B. Ukraine) genannt ist (ii) der Nachweis der widmungsgemäßen Verbringung in den begünstigten Staat wird erbracht (iii) dem Finanzamt muss die Lieferung im Vorhinein angezeigt und die Erklärung abgegeben werden, dass dem Abnehmer keine Umsatzsteuer angelastet wird. Bei entgeltlichen Lieferungen muss zusätzlich die Lieferung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§§ 34 bis 47 BAO), erbracht werden und kein Recht auf Vorsteuerabzug bestehen.

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Stand: 22.11.2023