Das Reisebürogewerbe
Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie ein Reisebüro eröffnen.
Das Reisebürogewerbe ist ein reglementiertes Gewerbe, d.h. es muss eine gewisse Ausbildung bzw. Berufserfahrung nachgewiesen werden, um selbstständig tätig werden zu können. Sollte die Schulausbildung bzw. Berufserfahrung nicht ausreichen, muss eine Prüfung abgelegt werden.
- Merkblatt - Gewerbeberechtigung
- Reisebürogewerbe-Befähigungsnachweisverordnung BGBl. 194 (am 28.1.03 verlautbart worden) (Zugangsvoraussetzungen, Übergangsbestimmungen)
- Erlass zu Schulen, welche mit Praxis zur Ausübung des Gewerbes berechtigen
Infos zur Befähigungsprüfung finden Sie hier.
Ansprechpartner für eine Beratung finden Sie hier.