Aufgeklapptes Notebook mit Schriftzug Kollektivvertrag am Bildschirm, daneben Waage und Gesetzesparagrafen stehend
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Reisebüros, Fachverband

Kollektivvertrag für Angestellte in Reisebüros

Rahmenkollektivverträge, Gehaltstafeln und Zusatzinformationen

Lesedauer: 3 Minuten

Kollektivvertrag 2024

Nach 2 intensiven, aber konstruktiven, Verhandlungsrunden konnten wir einen KV-Gehaltsabschluss für das Jahr 2024 mit folgendem Inhalt vereinbaren:

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter (samt allfälliger Reformbeträge = Grundgehalt) und das Gehalt für Ferialangestellte werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2024 um 8,7 % erhöht.

Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle Eurobeträge zu runden.

Überzahlungen

Gemäß Abschnitt XVIII, Teil A, Ziffer 13 des Kollektivvertrags kann die kollektivvertragliche Erhöhung bis zu 50 % in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden. Grundlage für die Berechnung ist das Monatsgehalt für Dezember 2023 (ohne Sonderzahlungen). Unter den Begriff Überzahlung fallen nicht: Abgeltung für Mehrleistungsstunden, Überstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und Ähnliches. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle EURO zu runden.

Für das Jahr 2024 wird empfohlen, die Überzahlung in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.

Das Lehrlingseinkommen beträgt ab 1. Jänner 2024

1. Lehrjahr: € 810
2. Lehrjahr: € 960
3. Lehrjahr: € 1.290
4. Lehrjahr (Doppellehre): € 1.583

Abfertigungsdienste

Die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste (Abschnitt VII, Z.6 des KVs) werden ebenfalls mit Wirksamkeit per 1.1.2024 von € 18,00 auf € 19,60 bzw. von € 37,00 auf € 40,20 erhöht.

Mitarbeiterprämie

Kurz vor Weihnachten hat der Nationalrat die Fortführung der bisherigen steuer- und abgabenfreien Teuerungsprämie in modifizierter Form als sog. „Mitarbeiterprämie“ beschlossen. Die gesetzliche Grundlage wurde am 31. Dezember verlautbart.

Im Gegensatz zu früheren Regelungen verlangt der Gesetzgeber als Voraussetzung für die steuer- und abgabenfreie Gewährung der Mitarbeiterprämie, dass eine entsprechende Ermächtigung durch die Kollektivvertrags-Parteien vorliegt („lohngestaltende Vorschrift im Sinne § 68 Abs. 5 und 6 EStG“).

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Regelung haben wir der Gewerkschaft einen Vorschlag für eine solche Regelung übermittelt. Die Vereinbarung zwischen dem Fachverband der Reisebüros und der GPA liegt nun in unterschriebener Form vor und ist unter der Registerzahl KV 69/2024, Katasterzahl XVII/85/3 beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Damit sind die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, damit Reisebürounternehmer an die vom Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Angestellte in Reisebüros umfassten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen steuer- und abgabenfreie Prämien in der Höhe von jeweils bis zu € 3.000 im Jahr 2024 auszahlen können.

Was ist weiters zu beachten, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen:

  • In Betrieben mit Betriebsrat ist auf Basis der KV-Vereinbarung eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiterprämie abzuschließen.
  • In Betrieben ohne Betriebsrat kann diese Betriebsvereinbarung durch eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ersetzt werden.

Es muss nicht an alle Mitarbeiter der gleiche Betrag gezahlt werden, es kann auch sachlich differenziert werden (siehe FAQs des Ministeriums).

Wie bisher gilt:

  • Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde.

In den Kalenderjahren 2022 und 2023 gewährte Teuerungsprämien stehen einer steuerfreien Mitarbeiterprämie nicht im Wege.

  • Wird sowohl eine Mitarbeiterprämie als auch eine Gewinnbeteiligung ausbezahlt, kann insgesamt nur ein Betrag von 3.000 EUR steuerfrei bleiben.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mitarbeiterprämie finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums

Unterlagen

Muster


Rechtsinformationen:


Kollektivverträge der letzten Jahre


Archiv Änderungen Kollektivvertrag 

Umstufungsregeln Verwendungsgruppen 2019

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Aussendung Details zum neuen Kollektivvertrag 2019

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Gegenüberstellung Kollektivvertrag für Reisebüros alt/neu 2022

Stand: 16.04.2024