Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Steuerreformgesetz 2015/2016

Die wichtigsten Änderungen

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Am 14. August 2015 wurde das Anfang Juli im Parlament beschlossene Steuerreformgesetz 2015/2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Dieses Gesetz beinhaltet neben einer Tarifreform im Bereich der Einkommenssteuer, weitreichende Änderungen für den Tourismus. Auszugsweise sei hier hingewiesen auf:

  • Abschreibungsdauer: Änderung der Gebäudeabschreibung auf 40 Jahre, Verlängerung der 1/10 Abschreibung bei Instandsetzungsaufwendungen auf 15 Jahre.
  • Umsatzsteuer: Erhöhung der Umsatzsteuer in der Beherbergung, auf Künstlerumsätze, Kino, Theater, etc. auf 13 Prozent.
  • Grunderwerbsteuer: Änderung der Bemessungsgrundlage auf den Verkehrswert bei Übergaben in der Familie, jedoch mit Begünstigung im Bereich der Betriebsübergaben.
  • Registrierkassen: Einführung einer Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro sowie einer Belegerteilungsverpflichtung ab 1.1.2016, Verpflichtende Implementierung eines Kassensicherungssystems mit 1.1.2017, Einschränkung der vereinfachten Losungsermittlung (Kassasturz) auf Umsätze im Freien („Kalte-Hände“) bis 30.000 Euro Jahresumsatz, kleine Vereinsfeste und bestimmte Automaten
  • Die Barumsatzverordnung wurde am 9. September im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Sie ist die Nachfolgeverordnung der Barbewegungsverordnung und regelt die Ausnahmen für die vereinfachte Losungsermittlung, die nun eingeschränkt ist auf Umsätze in Freien bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro, Automaten, wenn der Einzelumsatz 20 Euro nicht übersteigt, „kleine Vereinsfeste“ bzw. wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Körperschaften. Des weiteren sind Erleichterungen für Onlineshops und „mobile Gruppen“ vorgesehen. 

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Stand: 22.12.2015