Sparte Transport und Verkehr

Gefahrgut Aktuell – Klarstellung zur Zulassungsbescheinigung

Download der Bescheinigung 

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Im Zuge von Zu- und Abfahrtskontrollen in ein Tanklager wurde festgestellt, dass zahlreiche Tankfahrzeuge mit einem veralteten (ADR 2013) Muster der Zulassungsbescheinigung unterwegs sind. Bei dem aktuellen Muster nach 9.1.3.5 ADR 2015 wurde in der Fußnote 1 der Hinweis auf die europäische Richtlinie geändert (richtig: Richtlinie 2007/46/EG). Das BMVIT hat mit Schreiben vom 21. November 2016 klargestellt, dass die alten Bescheinigungen gemäß der Übergangsvorschrift in 1.6.5.10 ADR 2015 aber weiterverwendet werden dürfen. Gleiches, so das Ministerium weiter, gilt auch für die Verlängerung der veralteten Bescheinigungen. Dennoch sollten die Zulassungsbesitzer von Gefahrgut-Fahrzeugen darauf achten, dass stets das aktuelle Muster ausgestellt wird. Für Neu-Zulassungen ab dem 1. Juli 2015 darf nur das aktuelle Muster der Zulassungsbescheinigung nach 9.1.3.5 ADR 2015 verwendet werden.

» Download: ADR-Zulassungsbescheinigung

Stand: 30.11.2016