Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachverband

DSGVO für das Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen: Wie unterstützen wir Sie bei der Umsetzung?

Wichtige Informationen für die Branche

Lesedauer: 1 Minute

Mit der am 14.4.2016 vom Europäischen Parlament beschlossenen Datenschutz-Grundverordnung werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht.

Die Bestimmungen der DSGVO gelten ab 25.5.2018. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu. 

Die Wirtschaftskammer Österreich hilft ihren Unternehmerinnen und Unternehmern mit folgenden Tools bzw. Dokumenten:

  1. Online-Ratgeber (Eingabe der Daten durch den Unternehmer. Am Ende der Befragung wird eruiert, welche Schritte für die Dateneingabe notwendig sind)
  2. Infokit zur Datenschutz-Grundverordnung (Anmeldung via E-Mail zum Infokit durch den Unternehmer. Dieser erhält drei E-Mails: 1. Allgemeine Informationen zur DSGVO, 2. Lebenszyklus eines Datensatzes, 3. Hilfestellungen der WKO zur Dateneingabe)
  3. Gemäß Datenschutz-Grundverordnung müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen.

    Der Fachverband für das Beförderungsgewerbe mit PKW stellt für ausgewählte Verarbeitungen, wie unter anderem Lohnverrechnung oder Mitarbeiterverwaltung, Musterverfahrensverzeichnisse – die mit freundlicher Unterstützung vom Fachverband Güterbeförderung ausgearbeitet wurden - zur Verfügung. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass jedes Unternehmen die Verfahrensverzeichnisse entsprechend den eigenen betrieblichen Anforderungen anzupassen hat.

    Eine Auswahl wichtiger bundesgesetzlicher Speicher- und Aufbewahrungsfristen finden Sie unter folgendem Link.

    Musterverfahrensverzeichnisse:

  4. Checkliste (Wichtigste Begriffserklärungen zur DSGVO)
  5. Musterformulare

Stand: 12.03.2018