Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Taxi

Brancheninformationen

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05.05.2023

Das Taxigewerbe ... 

... dient der Personenbeförderung mit PKW, die für jedermann an öffentlichen Orten bereit gehalten oder mit Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden.

Der Landeshauptmann als Behörde kann für ein gesamtes Bundesland sowie für einzelne Verwaltungsbezirke oder für ein einzelnes Gemeindegebiet verbindliche Tarife festlegen.

Innerhalb dieser Tarifgebiete sind Fahrpreisanzeiger (Taxameter) zu verwenden. Außerhalb solcher Tarifgebiete besteht freie Preisvereinbarung.